Fachanforderungen und Leitfäden

Auf dieser Seite finden Sie alle bisher erschienenen Fachanforderungen und Leitfäden zu den Fachanforderungen der allgemeinbildenden Schulen Schleswig-Holsteins. (Die Lehrpläne für berufsbildende Schulen finden Sie im Lehrplanportal berufliche Bildung.)

Bestellung von Druckexemplaren

Nach der Inkraftsetzung der Fachanforderungen werden den Schulen kostenfreie Exemplare als Präsenzexemplare und für die Fachlehrkräfte zugesandt. Die entsprechenden Leitfäden zu den Fachanforderungen werden den Schulen nach Fertigstellung ebenfalls zugeschickt.

Weitere Exemplare der Fachanforderungen und Leitfäden können bei Schmidt & Klaunig gegen eine Gebühr im Onlineshop oder per E-Mail bestellt werden.

Fachübergreifende Ergänzungen

Medienkompetenz

Die 1. Auflage der Ergänzung zu den Fachanforderungen: Medienkompetenz – Lernen mit digitalen Medien wurde 2018 für die Sekundarstufe I/II erlassen. Die Ergänzung wurde 2024 überarbeitet, ab 01.08.24 gilt die 2. Auflage für alle Schulstufen.

Sonderpädagogischer Förderbedarf

Der Lehrplan Sonderpädagogische Förderung wurde mit Wirkung vom 01.08.2004 in Kraft gesetzt. Der Lehrplan gibt den Rahmen zur sonderpädagogischen Förderung vor und gilt für alle Schularten. Durch die enge Vernetzung mit den Lehrplänen der anderen Schularten für alle Fächer entsteht die Notwendigkeit,

  • zur Umsetzung des Lehrplans auf Schulebene schulinterne Überlegungen in Form schulinterner Fachcurricula zu entwickeln und
  • auf Schülerebene zur individuellen Planung/Reflexion des Lernens sonderpädagogische Förderpläne anzulegen.
Anhörungsfassungen und Präsentationen
Erlasse zur Inkraftsetzung

Fachanforderungen sind Lehrpläne im Sinne des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes. Mit Inkraftsetzung durch die entsprechenden Erlasse treten die jeweiligen Fachanforderungen aufwachsend ab Jahrgangsstufe 1 bzw. mit der Jahrgangsstufe, in der das Fach beginnt, in Kraft.

Erlass 2025

Mit dem Erlass vom 17. Juli 2025 werden die Maßnahmen, die die Schulinternen Fachcurricula (SIFC) betreffen, gebündelt geregelt. Die einzelnen Punkte findet man bereits in den 2024 in Kraft gesetzten Fachanforderungen.

Inkraftsetzungserlass 2024

Mit dem Inkraftsetzungserlass vom 25. Juni 2024 treten die Fachanforderungen für die Fächer Deutsch und Mathematik für die Primarstufe und für die Sekundarstufe I und II zum Schuljahr 2024/25 in Kraft. Sie gelten für die jeweiligen Stufen aufwachsend. Außerdem treten der Allgemeine Teil der Fachanforderungen sowie die Ergänzung zu den Fachanforderungen „Medienkompetenz – Lernen mit digitalen Medien für die Primarstufe und für die Sekundarstufe I und II“ für alle Fächer und Stufen zum Schuljahr 2024/25 in Kraft.

Inkraftsetzungserlass 2023

Mit dem Inkraftsetzungserlass vom 1. August 2023 treten die Fachanforderungen für das Fach Biologie für die Sekundarstufe II zum Schuljahr 2023/24 in Kraft. Sie gelten für die jeweiligen Stufen aufwachsend.

Inkraftsetzungserlasse 2022

Mit den Inkraftsetzungserlassen treten die Fachanforderungen für das Fach Textillehre Primarstufe/Grundschule und die Fachanforderungen für die Fächer Chemie und Physik für die Sekundarstufe II zum Schuljahr 2022/23 in Kraft. Sie gelten für die jeweiligen Stufen aufwachsend.

Inkraftsetzungserlasse 2021

Mit den Inkraftsetzungserlassen treten die Fachanforderungen Technik Primarstufe/Grundschule und die Fachanforderungen Informatik für die Sekundarstufen I und II zum Schuljahr 2021/22 in Kraft. Sie gelten aufwachsend mit der Jahrgangsstufe, die mit dem Fach beginnt bzw. es in der Sekundarstufe II fortsetzt.

Inkraftsetzungserlasse 2020

Mit dem Erlass vom 26. Juni 2020 treten die Fachanforderungen für die Fächer evangelische Religion, katholische Religion und Sport Primarstufe/Grundschule zum Schuljahr 2020/21 in Kraft und gelten ab dem Schuljahr 2020/21 aufwachsend ab Jahrgangsstufe 1.

Inkraftsetzungserlass 2019

Mit dem Inkraftsetzungserlass vom 29.06.2019 treten die Fachanforderungen Grundschule/Primarstufe Sachunterricht, Kunst und Philosophie sowie die Fachanforderungen für die Fächer Verbraucherbildung für die Sekundarstufe I und die Fachanforderungen Darstellendes Spiel und Chinesisch für die Sekundarstufen I und II zum Schuljahr 2019/20 in Kraft.

Inkraftsetzungserlass 2018

Mit dem Erlass vom 28.06.2018 treten die Fachanforderungen für die Fächer Deutsch, Mathematik, Musik und Englisch für die Primarstufe sowie Textillehre und Technik für die Sekundarstufe I sowie Italienisch für die Sekundarstufen I und II und die Ergänzung zu den Fachanforderungen Sekundarstufen I und II Medienkompetenz - Lernen mit digitalen Medien zum Schuljahr 2018/19 in Kraft. Der für das Fach Deutsch festgelegte Grundwortschatz tritt abweichend von den Fachanforderungen Deutsch Primarstufe erst zum Schuljahr 2019/20 in Kraft. Die Fachanforderungen für die Primarstufe treten ab dem Schuljahr 2018/19 ab der Jahrgangsstufe 1, die Fachanforderungen Englisch Primarstufe ab der Jahrgangsstufe 3 in Kraft. Die Fachanforderungen Textillehre und Technik gelten aufwachsend für die jeweilige Jahrgangsstufe in der das Fach beginnt. Die Fachanforderungen Italienisch gelten für alle Jahrgangsstufen der Sekundarstufen ab dem Schuljahr 2018/19. In Kraft tritt ebenfalls die fächerübergreifend für alle weiterführenden allgemein bildenden Schulen geltende „Ergänzung zu den Fachanforderungen – Medienkompetenz – Lernen mit digitalen Medien“.

Änderung: Mit Erlass vom 25.06.2018 werden die Fachanforderungen für das Fach Naturwissenschaften geändert. Ab Jahrgangsstufe 7 kann nach Fächern getrennt unterrichtet werden. Es gelten die Fachanforderungen der Einzelfächer Biologie, Chemie und Physik.

Inkraftsetzungserlass 2016

Mit dem Erlass vom 01.06.2016 treten die Fachanforderungen für die Fächer Biologie, Chemie, Physik, Griechisch, Dänisch, Russisch, Evangelische Religion, Katholische Religion, Philosophie, Geschichte, Wirtschaft/Politik (Sekundarstufen I und II) zum Schuljahr 2016/17 in Kraft.

Inkraftsetzungserlass 2015

Mit dem Erlass vom 01.06.2015 treten die Fachanforderungen für die Fächer Französisch, Spanisch, Latein, Musik, Kunst, Sport und Geographie (Sekundarstufen I und II) zum Schuljahr 2015/16 in Kraft. Die Fachanforderungen Weltkunde (Sek. I) treten zum Schuljahr 2015/16 in Kraft. Sie gelten an Gemeinschaftsschulen.

Inkraftsetzungserlass 2014

Mit dem Erlass vom 01.06.2014 treten die Fachanforderungen für die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik (Sekundarstufen I und II) zum Schuljahr 2014/15 in Kraft. Die Fachanforderungen für das Fach Naturwissenschaften (Sekundarstufe I) treten zum Schuljahr 2014/15 in Kraft. Sie gelten an Gemeinschaftsschulen.

Außer Kraft gesetzte Fachanforderungen

Seit dem Jahr 2014 werden Fachanforderungen als Lehrpläne im Sinne des schleswig-holsteinischen Schulgesetzes erstellt. Auf Grundlage der KMK-Bildungsstandards wurden die Fachanforderungen für einige Fächer überarbeitet. Sie gelten ab dem Schuljahr der Inkraftsetzung aufsteigend. Hier finden Sie die bereits außer Kraft gesetzten Fachanforderungen und die zugehörigen Leitfäden.

Historische Lehrpläne

Hier finden Sie die nicht mehr gültigen Lehrpläne für die allgemeinbildenden Schulen. Die Lehrpläne für die Primarstufe und Sekundarstufe I traten mit einem Erlass vom 30. April 1997 zum Schuljahr 1997/1998 in Kraft. Ausnahmen sind der Rahmenplan Englisch (2004) sowie die Lehrpläne Islamunterricht (2007), Wirtschaft/Politik (2008) und Verbraucherbildung (2009). Die Lehrpläne für die Sekundarstufe II wurden mit dem Erlass vom 29. April 2002 zum Schuljahr 2002/2003 in Kraft gesetzt.

Kontakt

Reena Moraw

Sachgebiet Lehrplanentwicklung und Implementation
Fachanforderungen allgemeinbildender Schulen
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