Rechtliche Grundlagen

Kontingentstundentafel Schleswig-Holstein

Seit 2011 gilt an den Grundschulen des Landes die „Kontingentstundentafel“.

Für den natur-, sozial- und gesellschaftlichen Bereich mit den Fächern Sachunterricht und Religion werden für die ersten beiden Klassenstufen 8 Stunden berücksichtigt. Für die Klassenstufen drei und vier werden insgesamt 12 Stunden veranschlagt. Da der Religionsunterricht traditionellerweise 2 Unterrichtsstunden pro Woche pro Schuljahr einnimmt (er muss mindestens 6 Stunden in der gesamten Grundschulzeit umfassen), verbleiben für den Sachunterricht zumeist folgende Unterrichtstunden pro Woche:
Klasse 1: 2 Stunden
Klasse 2: 2 Stunden
Klasse 3: 4 Stunden
Klasse 4: 4 Stunden

Richtlinien und Beschlüsse der Kultusministerkonferenz

Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht der Kultusministerkonferenz

Strategie der Kultusministerkonferenz „Lernen in einer digitalen Welt“

FAQ - Rechtliches im Sachunterricht

Darf ich lebende Tiere in den Unterricht holen und sie beobachten/ an ihnen forschen?

Laut KmK Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht ist der Umgang mit lebenden Tieren im Sachunterricht grundsätzlich erlaubt (siehe S. 69f.). Ausgenommen sind kranke Tiere und Tiere, die Vergiftungen auslösen. Bei der Haltung von lebenden Tieren im Klassenraum ist die artgemäße Haltung zu beachten. Auf eine angemessene Hygiene ist zu achten.

Die Entnahme von Tieren darf nicht aus Naturschutzgebieten erfolgen. Die Tiere sollen wieder in dem Gebiet ausgesetzt werden, wo sie entnommen wurden. Für besonders geschützte Tiere (z.B. Weinbergschnecken) gilt es, eine schriftliche Ausnahmegenehmigung bei der entsprechenden Tierschutzbehörde einzuholen. Es ist darauf zu achten, dass Eltern informiert werden und dementsprechend ggf. Allergien berücksichtigt werden.

Auf S. 111 der Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht wird auf die speziellen Vorgaben zur Haltung von Bienen auf dem Schulgelände näher eingegangen. Hier werden auch detaillierte Informationen zur Haltung von Schulhunden gegeben.

Grundsätzlich ist es auch erlaubt die Tiere zu beobachten und an ihnen zu forschen. Hierbei ist stets der Tierschutz zu beachten und das Wohlergehen der Tiere in den Vordergrund zu stellen. Tiere sollten nur so lange wie nötig aus ihrem Lebensraum entnommen und in der Klasse gehalten werden.

Tierpräparate enthalten meist Konservierungsmittel, die gesundheitsschädigend sind. Besonders bei älteren Präparaten sind die eingesetzten Konservierungsmittel nicht mehr zugelassen. Dennoch müssen die Präparate nicht zwangsläufig entsorgt werden. Wichtig ist, dass die Schülerinnen und Schüler diese nicht berühren! Man kann sie durchaus über Schaukästen zugänglich machen oder auch kleinere Präparate durch Plastikfolien schützen.

 

Darf ich im Sachunterricht Versuche mit Feuer durchführen (lassen)? Worauf muss ich achten?

Generell ist es nicht verboten, im Sachunterricht angemessene Versuche mit offenen Flammen durchzuführen. Generell ist beim Umgang mit Wärmequellen auf eine wärmebeständige/ feuerfeste Unterlage zu achten (KmK Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht, S. 102, II 1.5.2.) Des Weiteren müssen alle leicht entzündbaren Materialien aus der unmittelbaren Nähe entfernt werden. Außerdem ist auf Brandgefahr am Körper zu achten (lange, offene Haare, synthetische Kleidung).

Außerdem sind für die Schülerinnen und Schüler Verhaltensregeln einzuführen und diese aktiv zu besprechen und zu wiederholen. Wasser zum Löschen muss bei jeder Versuchsdurchführung in unmittelbarer Nähe vorhanden sein. Die Schülerinnen und Schüler sollten auch hier im Umgang geschult werden. Verhalten im Bandfall sollte thematisiert werden und Fluchtwege bekannt sein. Nähere Informationen zum Feueralarm in der Schule finden Sie in einer Publikation der DGUV.

In Abstimmung mit dem Bildungs- und Innenministerium hat der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein, begleitet durch das IQSH, ein Konzept sowie Materialien zur Durchführung von Sicherheits- und Brandschutzerziehung an Grundschulen fertiggestellt. Hier gelangen Sie auf die entsprechende Internetseite und zum Download des Leitfadens.

Grundsätzlich muss die Sachunterrichtslehrkraft mit den Schülerinnen und Schülern auch das richtige Entzünden z.B. der Kerzen einüben oder entscheiden, selber zu entzünden. Dies ist immer an die jeweilige Klasse und die Schülerinnen und Schüler anzupassen.

Bitte schauen Sie auch immer in das Brandschutzkonzept Ihrer Schule. Es kann aufgrund von gebäudetechnischen Vorgaben möglich sein, dass in manchen Räumen Versuche mit offener Flamme nicht erlaubt sind.