Überblick
Hintergrund
Krisenhafte Situationen und Katastrophenfälle rücken zunehmend ins Bewusstsein der Gesellschaft und damit auch unserer Kinder und Jugendlichen. Gleichzeitig fehlen häufig elementare Kenntnisse zu ihrer Einordnung, über Vorsorgemaßnahmen und über das richtige Verhalten im tatsächlichen Krisen- oder Katastrophenfall. Aus diesem Grunde sollen die Kinder und Jugendlichen zukünftig verstärkt für vielfältige mögliche Risiko- und Bedrohungslagen sensibilisiert und für die Partizipation an der Bewältigung eventueller Schadensereignisse befähigt werden. Zu diesen zählen unter anderem:
- Naturgefahren (z. B. Hochwasser, Sturm, Hitze, Waldbrand)
- Technische und industrielle Ereignisse (z. B. Stromausfall, Gefahrstofffreisetzung, Infrastrukturversagen)
- Gesundheitslagen (z. B. Pandemien, Anfall von Erkrankten oder Verletzten)
- Gesellschaftliche und sicherheitsrelevante Lagen (z. B. Anschläge, hybride Bedrohungen wie Sabotage, Destabilisierungsversuche wie Desinformationskampagnen)
- Komplexe Krisen (z. B. Kombinationen aus mehreren Ereignissen wie etwa Unwetter + Stromausfall + Kommunikationsausfall)
Intentionen
Schulische Bildung kann einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Resilienz leisten. Das Land Schleswig-Holstein misst den Schulen daher eine große Bedeutung im Rahmen des Bevölkerungsschutzes zu. Handlungssicherheit für den Umgang mit solchen Ereignissen können Kenntnisse und Fähigkeiten aus dem Fachunterricht, allgemeine Lebenskompetenzen, aber auch Kompetenzen aus dem Bereich des Selbstschutzes und der Selbsthilfe verschaffen. Im Fokus steht dabei die Befähigung, unabhängig vom konkreten Auslöser, mit typischen Problemlagen und Wirkungsmustern umzugehen, die in vielen Szenarien auftreten können (sog. „Allgefahrenansatz“).
Aus schulischer Perspektive fußt Bevölkerungsschutz relevante Arbeit auf drei Säulen:
Schülerinnen und Schüler auf die Bewältigung von Krisenlagen vorbereiten:
- (a) Selbsthilfe-/Selbstschutzkompetenzen und Notfallwissen (z. B. Erste Hilfe, Brandschutz, Vorsorge)
- (b) Kontextwissen und Fähigkeiten aus den Schulfächern zur Einordnung möglicher Bedrohungslagen und krisenhafter Situationen (z. B. Ursachen von Naturereignissen, Bedeutung wichtiger Infrastrukturen)
Schule auf den Betrieb während und nach Krisenlagen vorbereiten:
- (c) Rollenklärung von Schule und Lehrkräften in Krisenlagen (z. B. Planungen für die fachlich-didaktische, pädagogische und gesellschaftliche Arbeit der Schule während der Lage)
Grundlagen-Informationen
Im Folgenden sind Grundlagen-Informationen zu den Kategorien (a) und (b) verfügbar. Informationen zu (c) folgen.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ist eine zentrale deutsche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Innenministeriums (BMI). Es ist für den zivilen Bevölkerungsschutz, Katastrophenhilfe, Warnung der Bevölkerung (z.B. NINA-App) und Vorsorgeplanung zuständig. Das BBK agiert als vierte Säule der Sicherheitsarchitektur.
Erklärfilm: Was ist Bevölkerungsschutz (BBK)?
Zuständig für den Bevölkerungsschutz im Land Schleswig-Holstein ist das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport. Das Risiko-Kommunikationsportal des Landes hält zahlreiche Informationen zum Thema Bevölkerungsschutz bereit.
Risiko-Kommunikationsportal des Landes SH
Die Bundeszentrale für politische Bildung hält aktuelle Informationen zum Thema bereit.
Die hier verlinkte Übersicht stellt Selbsthilfekompetenzen und Notfallwissen der Bevölkerung im Sinne eines modernen Bevölkerungsschutzes geordnet nach Kategorien (> Spalte "Cluster") dar. Die aufgeführten Fähigkeiten und Wissensbestände (> Spalte "Beispiele...") können und sollen nicht vollumfänglich in der Schule erworben werden. Sie dienen hier jedoch als mögliche Anknüpfungspunkte an fachunterrichtliche Themen und außerunterrichtliche schulische Angebote.
Über Selbstschutz-/Selbsthilfekompetenzen und Notfallwissen (a) hinaus unterstützt Schule die Schülerinnen und Schüler dabei, Kontexte, Ursachen und Auswirkungen krisenhafter Situationen besser einordnen zu können (b). Das unterrichtliche und außerunterrichtliche Angebot der Schule trägt dazu bei, aus einer diffusen Risikowahrnehmung ein reflektiertes Risikobewusstsein zu entwickeln. Während die Risikowahrnehmung ein situatives Empfinden beschreibt, steht das Risikobewusstsein für ein stabileres, meist kognitiv fundiertes Wissen einer Person oder Gruppe über Risiken, deren Ursachen, Folgen und Handlungsoptionen.
Eine Übersicht über geeignete, Bevölkerungsschutz relevante Anknüpfungspunkte an die Fachanforderungen der Schulfächer und im AG-Bereich ist im Abschnitt Umsetzung im Unterricht verfügbar.
Verstärkt werden kann die Sensibilisierung und praktische Befähigung der Schülerinnen und Schüler zukünftig durch einen Aktionstag zu Katastrophenschutz- und Bevölkerungsschutzthemen. Die Schulen sind eingeladen, diesen am oder um den bundesweiten Warntag im September eines jeden Jahres (z. B. am 10.09.2026) durchzuführen. Der Aktionstag eignet sich insbesondere für Originalbegegnungen und praktisches Handeln mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern von Hilfsorganisationen zum Erwerb von Selbstschutz-/ Selbsthilfekompetenzen und Notfallwissen.