Eine sichere, gesunde und starke Schule für alle braucht Prävention und Intervention. Im Mittelpunkt der verhaltens- und verhältnispräventiven Maßnahmen stehen die Schülerinnen und Schüler, aber auch auf Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeitende einer Schule. Die gesetzliche Grundlage liefert der § 4 (11) Schulgesetz:
"Zum Schutz der seelischen und körperlichen Unversehrtheit der Schülerinnen und Schüler verfügt die Schule über ein Präventions- und Interventionskonzept insbesondere zu Gefährdungen im Zusammenhang mit sexualisierter, psychischer und körperlicher Gewalt, zur allgemeinen Stärkung und Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler sowie zu strukturellen Maßnahmen zum Umgang mit drohender und bestehender Gefährdung des Kindeswohls."
Hier finden Sie zum Schuljahr 2025/2026 wichtige Materialien für die Weiterentwicklung der schulischen Präventions- und Interventionskonzepte.