-> 6.8.3. Mobilitäten nach Abschluss an berufsbildenden Schulen
Berufsbildende Schulen können ihren Lernenden aufgrund der kurzen Ausbildungsdauer mit teilweise zentralen Abschlussprüfungen und der daraus folgenden geringen Flexibilität sowie der großen Abhängigkeit von den Ausbildungsbetrieben oft keine Mobilitäten während der schulischen Ausbildungszeit anbieten. Die Nationale Agentur im Bundesministerium für Berufliche Bildung (NABiB) bietet aber Erasmus-Förderungen bis ein Jahr nach Abschluss der Berufsausbildung an, sodass hier hautnahes europäisches Erleben zeitnah nachgeholt werden kann.