🎭 Weiterbildung Sekundarstufe I
Weiterbildung Sekundarstufe I, Darstellendes Spiel/Gestalten
Die Weiterbildung für die Sekundarstufe I qualifiziert Lehrkräfte an Gemeinschaftsschulen und Gymnasien für den Unterricht in den Klassenstufen 5 bis 10. Ziel ist die Erlangung der offiziellen Unterrichtsgenehmigung für das Fach Darstellendes Spiel.
📅 Aktueller Durchgang: 2025 – 2026
Hier finden Sie die wichtigsten Eckdaten für Ihre Planung und Bewerbung:
Informationsversand: Die Schulen in Schleswig-Holstein werden ab der Ausschreibung auf Formix per Rundmail über den neuen Durchgang informiert.
Bewerbungsschluss: 05. Mai 2025 (Posteingang).
Wichtiger Hinweis: Nach diesem Termin können aus organisatorischen Gründen keine Bewerbungen mehr berücksichtigt werden.
Rückmeldung: Ob Ihre Bewerbung erfolgreich war (Entscheidung durch das Ministerium und den Hauptpersonalrat), erfahren Sie voraussichtlich zum Ende des laufenden Schuljahres.
🛡️ Voraussetzungen & Verpflichtungen
Damit Ihre Bewerbung erfolgreich sein kann, müssen folgende Rahmenbedingungen erfüllt sein:
Schulische Voraussetzungen
Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Schulleitung, ob die Kriterien für das Fach erfüllt werden können:
Nachweis eines adäquaten Fachraums für Darstellendes Spiel.
Unterstützung der Schulleitung für die zweijährige Qualifizierungsphase.
Anwesenheit: Die vollständige Teilnahme an allen Terminen ist verpflichtend.
Dienstliche Befreiung: Die Freistellung durch die Schule ist Voraussetzung.
Grundkurs: Bitte beachten Sie, dass der Grundkurs nicht wiederholt werden kann.
🚀 Ihr nächster Schritt
Prüfen Sie gemeinsam mit Ihrer Schulleitung die Kapazitäten und den Bedarf an Ihrem Standort. Die Anmeldung erfolgt nach Veröffentlichung der Rundmail über den offiziellen Dienstweg.
Hier findet man zur Information des aktuellen Durchgangs:
Informationsmappe WB Sek I 2025 und die Ausschreibung zur DSP Weiterbildung Sek I 25-26; (Aktualisierung, 19. Februar 2024)
Ausschreibung & Informationsmappe
Informationsmappe WB Sek I 2025
Ausschreibung zur DSP Weiterbildung Sek I 25-26; (Aktualisierung, 19. Februar 2024)