Urheberrecht

Welche Texte darf ich bedenkenlos für eine Schülerproduktion verwenden?

Grundsätzlich gilt: Werke, die unter das Urheberrecht fallen, genießen für bestimmte Zeit den Schutz des Urheberrechts. Unter §64 Urheberrechtsgesetz (UrhG) findet sich zur Dauer des Urheberrechts folgende generelle Angabe:

"Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers".

Ist diese Frist verstrichen, gelten die Werke des Urhebers als gemeinfrei. Das bedeutet, dass die Verwertung und Verbreitung ohne das Einverständnis des Schöpfers möglich ist.

Mit anderen Worten: Werke wie Schillers "Räuber" können bedenkenlos als Grundlage für eine Schülerproduktion fungieren. Der Text kann gekürzt, ergänzt, umgestellt werden.

Bei Texten, deren Urheber noch nicht 70 Jahre tot ist, muss der Verlag angefragt werden. Meist fallen dann pro Vorstellung, je nachdem, ob diese öffentlich sind und Eintritt genommen wird, Kosten an.