Diagnostik

In Ihrer Tätigkeit an einem DaZ-Zentrum kommen Sie zu diversen Zeitpunkten in Situationen, in denen eine außerordentliche Diagnosekompetenz von Nöten ist, um Ihre Schülerinnen und Schüler optimal zu fördern und zu fordern. Im Folgenden möchten wir Sie mit Tipps, praktischen Hilfestellungen und konkreten Werkzeugen dabei unterstützen.

 

Erstkontakt / Aufnahmegespräche

Insbesondere das erste Gespräch (hier Aufnahmegespräch im Rahmen des Erstkontakts) ist überaus wichtig für das aufnehmende DaZ-Zentrum, aber auch für eine neue Schülerin oder einen neuen Schüler, um den Start an der neuen Schule reibungslos zu gestalten.
Im folgenden finden Sie eine Checkliste, die Ihnen dabei hilft diesen Erstkontakt strukturiert zu gestalten und die für einen reibungslosen Start nötigen Informationen zu sammeln.

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Laufende Kompetenzfeststellung

Im laufenden Schuljahr sollten in regelmäßigen und möglichst kurzen Intervallen der Sprachstand der Schülerinnen und Schüler festgestellt und dokumentiert werden. Dies ist wichtig, zum Einen zur optimalen Förderung und Forderung und zum Anderen für ein stetiges und lernwirksames an den Kompetenzen orientiertes Feedback.

Für die laufende Kompetenzfestellung von DaZ-Schülerinnen und Schülern raten wir von einer an den GeR angelehnten Beurteilung ab. In diesem Kontext haben sich die sogenannten Niveaubeschreibungen als zentrales Werkzeug an DaZ-Zentren etabliert. Unter folgenden Links finden Sie die Materialien für die Primarstufe und die Sekundarstufe als *.pdf zum Download sowie in gedruckter Form zur Bestellung. Sie enthalten eine ausführliche Anleitung und Beobachtungsbögen mit Hilfe derer Sie unterrichtsbegleitend die Kompetenzfeststellungen anfertigen und dokumentieren können.

Zeugnis / Sprachentwicklungsbericht

Die Sprachentwicklung der DaZ-Schülerinnen und Schüler in der Basisstufe wird am Ende jeden Halbjahres durch den vom Bildungsministerium vorgegebenen Sprachentwicklungsbericht (ugs. "DaZ-Zeugnis") dokumentiert.

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Sonderpädagogische Überprüfung

Die Feststellung, ob eine Schülerin oder ein Schüler sonderpädagogischen Förderbedarf aufweist, kann bei eingeschränkter sprachlicher Verständigung mit besonderen Schwierigkeiten verbunden sein. Deshalb muss dies bei der Diagnostik und der Erstellung des sonderpädagogischen Gutachtens Berücksichtigung finden. Die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs in den Schwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung kann frühestens zwei Jahre nach Beginn des Schulbesuchs in Deutschland erfolgen.
Sollten die Voraussetzungen erfüllt sein, wenden Sie sich bitte an eine an Ihre Schule abgeordnete Lehrkraft der Sonderpädagogik oder das nächstgelegene Förderzentrum. Die ausgebildete Fachkraft klärt Sie über den Ablauf auf und führt die Überprüfung durch.

Eine besondere Herausforderung einer solchen Überprüfung stellt häufig auch das zu Beginn stehende Informationsgespräch mit den Eltern dar. Unter folgendem Link finden Sie Informationsmaterialien „zum Ablauf einer sonderpädagogischen Überprüfung“ in diversen Sprachen.

 

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