DaZ-Mehrstufenmodell

Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache erhalten in Schleswig-Holstein nach dem folgenden System eine umfangreiche Sprachbildung:

Basisstufe - Beschulung im DaZ-Zentrum

Kinder und Jugendliche mit keinen oder äußerst geringen deutschen Sprachkenntnissen erhalten zunächst eine intensive Sprachbildung in den DaZ-Zentren ("Deutsch als Zweitsprache"). In jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt gibt es DaZ-Zentren. Ein DaZ-Zentrum mit Basisklassen ist Bestandteil einer allgemein bildenden Schule und zuständig für die Sprachbildung in einem definierten Einzugsbereich.

Im Rahmen der Beschulung in der Basisstufe im DaZ-Zentrum erhalten die Schülerinnen und Schüler DaZ-Unterricht im Umfang von 20 bis 25 Wochenstunden, mindestens jedoch 15 Wochenstunden, der von Lehrkräften mit einer Zusatzqualifikation für DaZ erteilt wird. Erhalten die Schülerinnen und Schüler weniger als 20 bis 25 Wochenstunden DaZ-Unterricht, so werden sie in der verbleibenden Schulzeit in den Regelunterricht integriert. Diese Teilintegration soll abhängig von der jeweiligen Sprachentwicklung der Schülerinnen und Schüler sukzessive in immer mehr Unterrichtsstunden und Fächern erfolgen. In der Primarstufe gilt die Verlässlichkeit.

Der Wechsel von der Basis- in die Aufbaustufe richtet sich nach der jeweiligen Sprachentwicklung der Schülerinnen und Schüler und erfolgt in der Regel nach einem Jahr. In begründeten Ausnahmefällen kann der Verbleib in der Basisstufe bis zu zwei Jahren betragen. Für Schülerinnen und Schüler, die erst in der Basisstufe alphabetisiert werden, besteht die Möglichkeit, den Verbleib in der Basisstufe auf insgesamt bis zu drei Jahre zu verlängern.

Aufbaustufe - Übergang vom DaZ-Zentrum in die Regelklasse

In der Regel verlassen die Schülerinnen und Schüler die DaZ-Basisklasse nach einem Jahr und wechseln in die Regelschulen aller Schularten. Dort nehmen die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich in einer ihrer Altersstufe entsprechenden Klasse in vollem Umfang am Unterricht der Schulen teil. Zusätzlich erhalten diese Kinder und Jugendlichen ergänzenden DaZ-Unterricht im Umfang von mindestens zwei und bis zu sechs Wochenstunden. Dieser Unterricht erfolgt entweder durch Lehrkräfte des für sie zuständigen DaZ-Zentrums oder durch DaZ-Lehrkräfte der Schule, zu der das Schulverhältnis besteht. Die Schülerinnen und Schüler können bis zu sechs Jahre diese zusätzliche Förderung im Rahmen der Aufbaustufe erhalten.

Vollständige Integration in die Regelklasse

Vollständig in den Regelunterricht integrierte Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Herkunftssprache werden in Schleswig-Holstein im Rahmen der durchgängigen Sprachbildung durch sprachsensiblen Unterricht in allen Fächern und in allen Schularten darin unterstützt, Deutsch als Bildungssprache möglichst gut zu beherrschen. Die Sprachbildung soll entsprechend dem individuellen Bedarf kontinuierlich fortgesetzt werden. Die integrative Sprachbildung als Teil durchgängiger Sprachbildung ist mehr als bisher Aufgabe jedes Unterrichts und erfolgt durch alle Lehrkräfte aller Schulen, und zwar im Unterricht selbst, unterrichtsbegleitend sowie fächerbezogen. Des Weiteren erhalten die Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Herkunftssprache einen Nachteilsausgleich.

 

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Einrichtung und Organisation von DaZ-Zentren

Die Schulrätinnen und Schulräte in den Kreisen und kreisfreien Städten entscheiden über die Einrichtung von DaZ-Zentren und die Umsetzung des zusätzlichen DaZ-Unterrichts im Rahmen der Aufbaustufen. Sie werden in ihrer DaZ-Arbeit von den in den Kreisen und kreisfreien Städten tätigen Kreisfachberaterinnen und Kreisfachberatern für DaZ unterstützt. In jeder Schule gibt es eine Lehrkraft als Ansprechperson für DaZ.

DaZ-Zentren sind Teil einer Schule und bestehen aus mindestens einer Lerngruppe und mindestens 16 Schülerinnen und Schülern in der Basisstufe.

Die DaZ-Zentren sind in allen Schularten der allgemein bildenden Schulen so einzurichten, dass einerseits DaZ-Fachwissen gebündelt und ein verantwortungsvoller Einsatz der DaZ-Lehrkräfte sichergestellt und andererseits eine Teilintegration in dafür geeigneten Fächern umgesetzt werden kann. Zudem sollen die Schulwege der Kinder und Jugendlichen möglichst kurz gehalten werden.

Alle sind diesen Zielen verpflichtet:

  • Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache die erforderlichen Kenntnisse für eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der deutschen Sprache zu vermitteln;
  • den Kindern und Jugendlichen Orientierung und Unterstützung für eine ihrer Begabungen entsprechende Schullaufbahn zu geben;
  • die Eltern und die beteiligten Schulen zu beraten;
  • die Schulen bei der sprachlichen und sozialen Integration der Schülerinnen und Schüler zu unterstützen;
  • die Schülerinnen und Schüler in einem möglichst kurzen Zeitraum auf ein sprachliches Niveau zu bringen, dass sie am Regelunterricht teilnehmen können (Teilintegration/Vollintegration)
  • eine durchgängige Sprachbildung in allen Fächern und Jahrgangsstufen des Regelunterrichts zu erreichen.

 

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