Prüfungen

Im Zusammenhang mit der Teilnahme von DaZ-Schülerinnen und -Schülern an Prüfungen sind Sie regelmäßig mit Fragen zu folgenden Themengebieten konfrontiert. Klicken Sie auf den entsprechenden Reiter für weitere Informationen.

Deutsches Sprachdiplom I (DSDI)

Die Schülerinnen und Schüler mit nicht deutscher Herkunftsprache im Alter von etwa 14-16 Jahren haben einmal jährlich zu einem zentral festgelegten Termin (Februar-März) die Möglichkeit an Ihrem DaZ-Zentrum die Prüfung zum Deutschen Sprachdiplom abzulegen. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten die Schülerinnen und Schüler ein national- und international bekanntes und anerkanntes Diplom der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen, dass das das Erreichen des Sprachniveaus B1 (laut GeR) bestätigt.
Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen Prüfungstag, an dem das Hör- und Leseverständnis sowie die Schreibkompetenz geprüft wird und in einen mündlichen Prüfungsteil, in dem das monologische- und dialogische Sprechen geprüft wird.
Voraussetzung dafür, das DSDI-Prüfungsformat auch an Ihrem DaZ-Zentrum anzubieten, ist die einmalige Teilnahme an einem zweitägigen Qualifizierungsseminar zum DSD-Prüfungsbeauftragten sowie an einem einmaljährig stattfindenden Kalibrierungsseminar, in dem der deutschlandweit einheitliche Prüfungsablauf und die Maßgaben wiederholt behandelt werden sowie eine Prüfungssituation simuliert wird.

Sie haben noch keine Erfahrungen mit der DSDI-Prüfung und sind neugierig, wie die schriftliche Prüfung aussieht?
Hier können Sie einen Modellsatz zum Leseverstehen, Hörverstehen und zur schriftlichen Kommunikation herunterladen und sich einen ersten Überblick verschaffen.

Bei Interesse oder Rückfragen (Qualifizierung, Termine, Anmeldung, ..), setzen Sie sich bitte in Kontakt mit den für die DSDI-Prüfung zuständigen Ansprechpartnern.

Herkunftssprachenprüfung

Informationen zum Umgang mit den Herkunftssprachenprüfungen finden Sie im Erlass zu den Regelungen zur Organisation des Unterrichts (Punkt 6.2), weitere Informationen sowie Musteraufgaben, Ansprechpartner und Termine hier.

Nachteilsausgleiche

Alle Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache haben das Recht auf einen individuellen Nachteilsausgleich. Ein Notenschutz existiert jedoch nicht. Bei Fragen zum Nachteilsausgleich ist zu unterscheiden zwischen:

Der Nachteilsausgleich für den Unterricht und Klassenarbeiten

Die Vorgaben für den Nachteilsausgleich im Unterricht sowie den Klassenarbeiten, der allen Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache an allgemeinbildenden Schulen zusteht, finden Sie im Erlass zu den Regelungen zur Organisation des Unterrichts (Punkt 6).

Der Nachteilsausgleich für Abschlussarbeiten

Die Vorgaben für den Nachteilsausgleich zu den Abschlussprüfungen für den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss und den MIttleren Schulabschluss finden Sie hier.

 

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