Rechtliche Grundlagen

Die Organisation der DaZ-Zentren und die konkrete unterrichtliche Ausgestaltung des DaZ-Unterrichts in Schleswig-Holstein basieren auf folgenden zwei Säulen:

Curriculare Anforderungen

Die Curricularen Anforderungen sind das Pendant zu den Fachanforderungen anderer Schulfächer und bilden die im Schleswig-Holsteinischen Schulgesetz (SchulG) formulierten pädagogischen Ziele und Aufgaben ab.

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Erlass zu Regelungen zur Organisation des Unterrichts

Erlass zur Beschulung von Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache und Regelungen zur Organisation des Unterrichts „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) an allgemein bildenden Schulen in Schleswig-Holstein

In diesem Dokument finden Sie u.a. alle relevanten Informationen zu folgenden Fragestellungen:

  • Organisationsstruktur eines DaZ-Zentrums
  • Aufnahme neuer DaZ-Schülerinnen und -Schüler
  • Organisation der Basis- und Aufbaustufe sowie der vollen Integration
  • Nachteilsausgleich
  • Sonderpädagogische Förderung
  • DaZ-Lehrkräfte

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Weitere relevante Dokumente und Rechtsquellen finden Sie hier:

Aufgaben der DaZ-Kreisfachberatungen

In allen Kreisen und kreisfreien Städten Schleswig-Holsteins gibt es Kreisfachberaterinnen und Kreisfachberater für Deutsch als Zweitsprache (DaZ), die die Schulaufsichten, Schulleitungen und Ansprechpersonen für DaZ an allgemein bildenden Schulen in Fragen zur Sprachbildung von Kindern und Jugendlichen mit nichtdeutscher Familiensprache sowie zu dem Querschnittsthema Interkulturelle Bildung begleiten, beraten und unterstützen.

Eine Übersicht über die konkreten Aufgaben der Kreisfachberatungen finden Sie in folgendem Domument: Download

 

Aufgaben der DaZ-Ansprechpersonen

Erlass über die Aufgaben der Ansprechpersonen für DaZ in den allgemein bildenden Schulen

Dieses Dokument soll sie Ihnen Orientierung dafür geben, welche Aufgaben die für den DaZ-Bereich zuständige Ansprechperson an Ihrer Schule übernehmen sollte und welchen Ausgleich es für diese Aufgabe gibt.

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Sprachentwicklungsbericht

Die Sprachentwicklung der DaZ-Schülerinnen und Schüler in der Basisstufe wird am Ende jeden Halbjahres durch den vom Bildungsministerium vorgegebenen Sprachentwicklungsbericht (ugs. "DaZ-Zeugnis") dokumentiert.

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Herkunftssprachenprüfung

Informationen zum Umgang mit den Herkunftssprachenprüfungen finden Sie im Erlass zu den Regelungen zur Organisation des Unterrichts (Punkt 6.2), weitere Informationen sowie Musteraufgaben, Ansprechpartner und Termine hier.

Nachteilsausgleiche

Alle Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache haben das Recht auf einen individuellen Nachteilsausgleich. Ein Notenschutz existiert jedoch nicht. Bei Fragen zum Nachteilsausgleich ist zu unterscheiden zwischen:

Der Nachteilsausgleich für den Unterricht und Klassenarbeiten

Die Vorgaben für den Nachteilsausgleich im Unterricht sowie den Klassenarbeiten, der allen Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache an allgemeinbildenden Schulen zusteht, finden Sie im Erlass zu den Regelungen zur Organisation des Unterrichts (Punkt 6).

Der Nachteilsausgleich für Abschlussarbeiten

Die Vorgaben für den Nachteilsausgleich zu den Abschlussprüfungen für den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss und den MIttleren Schulabschluss finden Sie hier.

 

 

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