Rechtliche Grundlagen & wichtige Dokumente
Die Organisation der DaZ-Zentren und die konkrete unterrichtliche Ausgestaltung des DaZ-Unterrichts in Schleswig-Holstein basieren auf folgenden zwei Säulen:
Hier finden Sie die aktuell gültige Fassung der Curricularen Anforderungen Deutsch als Zweitsprache. Die Curricularen Anforderungen sind das Pendant zu den Fachanforderungen anderer Schulfächer und bilden die im Schleswig-Holsteinischen Schulgesetz (SchulG) formulierten pädagogischen Ziele und Aufgaben ab.
Erlass zur Beschulung von Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache und Regelungen zur Organisation des Unterrichts „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) an allgemein bildenden Schulen in Schleswig-Holstein
In diesem Dokument finden Sie u.a. alle relevanten Informationen zu folgenden Fragestellungen:
- Organisationsstruktur eines DaZ-Zentrums
- Aufnahme neuer DaZ-Schülerinnen und -Schüler
- Organisation der Basis- und Aufbaustufe sowie der vollen Integration
- Nachteilsausgleich
- Sonderpädagogische Förderung
- DaZ-Lehrkräfte
Weitere relevante Dokumente und Rechtsquellen finden Sie hier:
Erlass über die Aufgaben der Ansprechpersonen für DaZ in den allgemein bildenden Schulen
Dieses Dokument soll sie Ihnen Orientierung dafür geben, welche Aufgaben die für den DaZ-Bereich zuständige Ansprechperson an Ihrer Schule übernehmen sollte und welchen Ausgleich es für diese Aufgabe gibt.
Die Sprachentwicklung der DaZ-Schülerinnen und Schüler in der Basisstufe wird am Ende jeden Halbjahres durch den vom Bildungsministerium vorgegebenen Sprachentwicklungsbericht (ugs. "DaZ-Zeugnis") dokumentiert.
Informationen zum Umgang mit den Herkunftssprachenprüfungen finden Sie im Erlass zu den Regelungen zur Organisation des Unterrichts (Punkt 6.2), weitere Informationen sowie Musteraufgaben, Ansprechpartner und Termine hier.
Alle Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache haben das Recht auf einen individuellen Nachteilsausgleich. Ein Notenschutz existiert jedoch nicht. Bei Fragen zum Nachteilsausgleich ist zu unterscheiden zwischen:
Der Nachteilsausgleich für den Unterricht und Klassenarbeiten
Die Vorgaben für den Nachteilsausgleich im Unterricht sowie den Klassenarbeiten, der allen Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache an allgemeinbildenden Schulen zusteht, finden Sie im Erlass zu den Regelungen zur Organisation des Unterrichts (Punkt 6).
Der Nachteilsausgleich für Abschlussarbeiten
Die Vorgaben für den Nachteilsausgleich zu den Abschlussprüfungen für den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss und den MIttleren Schulabschluss finden Sie hier.