Finanzielle Förderung von Schülerfahrten zu Gedenkstätten
Die Landesregierung fördert Schulexkursionen zu Gedenkstätten und zeitgeschichtlichen Erinnerungsorten. Dafür gibt es derzeit zwei Fördermöglichkeiten:
- Die Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten (BGSH) bezuschusst Schulfahrten zu NS-Gedenkstätten in Schleswig-Holstein. Die Förderbedingungen und ein Antragsformular finden Sie unter dem folgenden Link: Förderung_SH. Eine Übersicht über Gedenkstätten und Erinnerungsorte zur Geschichte des Nationalsozialismus in Schleswig-Holstein gibt es unter dem folgenden Link: Wegweiser_Gedenkstätten.
- Daneben fördert das Bildungsministerium Schulfahrten zu Gedenkstätten und Erinnerungsorten, die nicht bereits über die Förderung von Fahrtkosten durch die Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten (BGSH) bezuschusst werden. Dazu gehören vor allem
- Fahrten zu Gedenkstätten und Erinnerungsorten in Schleswig-Holstein, auch wenn sie keinen Bezug zu NS-Verbrechen aufweisen, namentlich Orte und Einrichtungen mit Bezügen zur jüdischen Geschichte vor / nach der NS-Zeit (z. B. Synagogen, Friedhöfe).
- Fahrten zu grenznahen Gedenkstätten in benachbarten Bundesländern, vor allem nach Hamburg, beispielsweise zur KZ-Gedenkstätte Neuengamme.
Bitte beachten Sie: Ist eine Schulfahrt nach den Bedingungen der BGSH förderfähig, so ist vorrangig diese Förderung in Anspruch zu nehmen.
Näheres ist im Erlass "Förderung von Schulfahrten zu Gedenkstätten und Erinnerungsorten" geregelt, den Sie unter folgendem Link erreichen: Erlass_Schulfahrten
Das entsprechende Antragsformular des Bildungsministeriums kann hier heruntergeladen werden: Antragsformular