Weiterbildung Informatik

Um dem Lehrkräftebedarf im Fach Informatik begegnen zu können, bietet sich für Lehrerinnen und Lehrer an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen die Gelegenheit, die Unterrichts­genehmigung für das Fach Informatik in der Sekundarstufe I bzw. in den Sekundarstufen I und II im Rahmen einer Weiterbildungs­maßnahme zu erwerben. Das IQSH bietet hierzu in Kooperation mit dem Institut für Informatik der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel eine Weiterbildungs­maßnahme an, die drei Schulhalbjahre umfasst.

Im Rahmen der Weiterentwicklung des Fachs Informatik und der damit verbundenen Weiterbildungs­offensive wurden diese Maßnahmen mit Beginn des Schuljahres 2021/22 intensiviert, so dass insgesamt fast 200 Lehrkräfte auf diesem Weg die Unterrichtsgenehmigung erlangen. Seit dem 1.8.2022 befindet sich die Maßnahme wieder im regulären Turnus. Der nächste Kurs startet demnach am 1. Februar 2024 (danach beginnen Kurse erst wieder im August 2025 nach Ablauf der 1,5 Jahre).

Ansprechpartner

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Leitung: Kai Wollweber
kai.wollweber@iqsh.de

Leitung: Dr. Peer Stechert
peer.stechert@iqsh.de

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Verwaltung: Jennifer Soranno
jennifer.soranno@iqsh.landsh.de

Informationen zum Ablauf

Wochentage:

  • Die Weiterbildungskurse für die Sek. I mit Start Februar 2024 finden dienstags statt (Start: Di, 6.2., 9 Uhr, online).
  • Der Weiterbildungskurs für Sek. I+II mit Start Februar 2024 findet donnerstags statt (Start: Do, 1.2., 9 Uhr, online).

Die Weiterbildungsmaßnahmen laufen über drei Halbjahre und finden einen Tag pro Woche ganztägig statt. Im ersten Halbjahr werden fachliche Grundlagen gelegt, wobei die Kurse speziell auf die angestrebte Unterrichts­genehmigung ausgerichtet sind. So sind die Zugänge zu den Fachinhalten in Kursen mit dem Ziel der Unterrichtsgenehmigung Sek. I weniger abstrakt als in den Kursen, die mit dem Ziel der Unterrichtsgenehmigung für Sek. I und II angetreten werden. In beiden Kursen wird jedoch von Beginn an der unterrichtliche Bezug hergestellt, so dass die Teilnehmenden ab dem zweiten Halbjahr der Weiterbildung fundierten eigenverantwortlichen Informatikunterricht anbieten können und sollen.

Im zweiten Halbjahr wird der Fokus auf die Unterrichtspraxis gelegt. In diesem Semester werden unter anderem kollegiale Unterrichtsbesuche bei den Teilnehmenden durchgeführt, bei denen eine direkte Reflexion des unterrichtlichen Handelns vor dem Hintergrund fachdidaktischer Überlegungen stattfinden soll. Das dritte Halbjahr vertieft die fachlichen und fachdidaktischen Inhalte. Hier erreichen die Teilnehmenden eine Metaebene, die es ihnen ermöglicht auch langfristig modernen Informatikunterricht anzubieten und dem stetigen Wandel der digitalen Welt zu begegnen.

Die Seminartage werden durch ein abwechslungsreiches Programm von synchronen und asynchronen Input- und Arbeitsphasen gestaltet. Jeder Übungsgruppe steht eine Übungsgruppenleitung zur Seite, die sie bei der Bearbeitung von Aufgaben unterstützt und sie durch die Maßnahme begleitet.

Ausschreibungsunterlagen

Im Februar beginnen drei Weiterbildungskurse im gewohntem Rhythmus von drei Semestern. Unter folgendem Link können Sie sich die Ausschreibungsunterlagen für die Maßnahmen mit Beginn Februar 2024 herunterladen. Bitte beachten Sie, dass sich die Weiterbildungsmaßnahme in erster Linie an Lehrkräfte des Lehramtes an Gymnasien oder Gemeinschaftsschulen richtet, die beamtet oder unbefristet beschäftigt sind.

Ausschreibung für die Maßnahme mit dem Ziel der Unterrichtsgenehmigung Sek. I

Ausschreibung für die Maßnahme mit dem Ziel der Unterrichtsgenehmigung Sek. I+II

Bewerbungsschluss ist der 30. November 2023.