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1. Rechtliche Grundlagen für den evangelischen Religionsunterricht

Die Rechtsgrundlage des evangelischen Religionsunterrichts ist im §7 des Schulgesetzes geregelt.

Der §7 gibt Auskunft über den Religionsunterricht an Schulen in Schleswig-Holstein.

Weitere wichtige rechtliche Grundlagen findet man im Kooperationsvertrag zwischen den Fächern evangelische Religion, katholische Religion und Philosophie und in der Vokationsverortung.

 

2. Weitere rechtliche Hinweise