§ § § § § § § § § § § §
1. Rechtliche Grundlagen für den evangelischen Religionsunterricht
Die Rechtsgrundlage des evangelischen Religionsunterrichts ist im §7 des Schulgesetzes geregelt.
Der §7 gibt Auskunft über den Religionsunterricht an Schulen in Schleswig-Holstein.
Weitere wichtige rechtliche Grundlagen findet man im Kooperationsvertrag zwischen den Fächern evangelische Religion, katholische Religion und Philosophie und in der Vokationsverortung.
- § 7
- Erlass für den Religionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holstein
- Kooperationsvertrag zwischen den Fächern evangelische Religion, katholische Religion und Philosophie
- Vokationsverordnung von 2018