Rechtliche Grundlagen für den Religionsunterricht in Schleswig Holstein
Die Rechtsgrundlage des evangelischen Religionsunterrichts ist im §7 des Schulgesetzes geregelt. Der §7 gibt Auskunft über den Religionsunterricht an Schulen in Schleswig-Holstein. Weitere wichtige rechtliche Grundlagen findet man im Kooperationsvertrag zwischen den Fächern evangelische Religion, katholische Religion und Philosophie und in der Vokationsverortung.
Paragraph 7
Kooperationsvertrag zwischen den Fächern evangelische Religion, katholische Religion und Philosophie und weitere wichtige rechtliche Hinweise
Vokationsverodnung (Rechtsverordnung über die kirchliche Bevollmächtigung von Religionslehrkräften auf dem Gebiet der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland)
Weitere rechtliche Hinweise
Urheberrecht an Schulen
Praxisleitfaden Datenschutz