Leistungsbewertung
Grundsätze der Leistungsbewertung im Sachunterricht
- Die individuelle Lernentwicklung und der jeweils erreichte Leistungsstand werden prozessbezogen dokumentiert und beurteilt.
- Berücksichtigt werden sowohl die Prozesse als auch die Produkte schulischen Arbeitens und Lernens.
- Transparente Kriterien und eine kontinuierliche Rückmeldung an Schülerinnen und Schüler sowie Eltern sollen den individuellen Lernprozess unterstützen.
- Die Lernenden werden in einem transparenten Prozess in die Leistungsbewertung regelmäßig miteinbezogen.
- Erfasst und bewertet werden alle in den Fachanforderungen ausgewiesenen Kompetenzbereiche: Sachwissen, Erkenntnisgewinnung, Kommunikation und Bewertung.
vgl. Fachanforderungen Sachunterricht, S. 32 und den Allgemeinen Teil zu den Fachanforderungen (2024), S. 13
Leistungsnachweise im Sachunterricht
Unterschieden wird zwischen Leistungsnachweisen und Unterrichtsbeiträgen. In der Anlage zum Erlass "Leistungsnachweise in der Primar- und Sekundarstufe I" wird die Anzahl der Leistungsnachweise für Deutsch und Mathematik in der Grundschule geregelt.
Für den Sachunterricht dürfen demnach keine Leistungsnachweise (Klassenarbeiten) geschrieben werden. Erlaubt sind Kurztests (20min) auf den unmittelbare Unterrichtszusammenhang bezogen.
Formen der Leistungsbewertung im Sachunterricht
- mündlich
- praktisch
- schriftlich
(Vgl.: Fachanforderungen Sachunterricht, S. 32)
Die Leistungsfeststellung kann in Teilsequenzen erfolgen.