Rechtliche Grundlagen

Kontingentstundentafel Schleswig-Holstein

Seit 2011 gilt an den Grundschulen des Landes die „Kontingentstundentafel“.

Für den natur-, sozial- und gesellschaftlichen Bereich mit den Fächern Sachunterricht und Religion werden für die ersten beiden Klassenstufen 8 Stunden berücksichtigt. Für die Klassenstufen drei und vier werden insgesamt 12 Stunden veranschlagt. Da der Religionsunterricht traditionellerweise 2 Unterrichtsstunden pro Woche pro Schuljahr einnimmt (er muss mindestens 6 Stunden in der gesamten Grundschulzeit umfassen), verbleiben für den Sachunterricht zumeist folgende Unterrichtstunden pro Woche:
Klasse 1: 2 Stunden
Klasse 2: 2 Stunden
Klasse 3: 4 Stunden
Klasse 4: 4 Stunden

Richtlinien und Beschlüsse der Kultusministerkonferenz

Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht der Kultusministerkonferenz

Strategie der Kultusministerkonferenz „Lernen in einer digitalen Welt“