Nachweis der Rettungsfähigkeit gemäß Fachanforderungen.

Grundsätzlich wird das „Rettungsschwimmabzeichen“ von der „Rettungsfähgigkeit“ unterschieden. Ein einmal erworbenes Rettungsschwimmabzeichen behält lebenslang seine Gültigkeit. Jede Kollegin und jeder Kollege ist selbst dafür verantwortlich, sich rettungsfähig zu halten.

Für sämtliche Kolleginnen und Kollegen (auch Vertretungslehrkräfte, Referendare, assistierende Studierende etc.), die am Schwimmunterricht gemäß Fachanforderungen beteiligt sind, gilt somit, dass sie ihre Rettungsfähigkeit regelmäßig nachweisen müssen (und nicht alle vier Jahre das Abzeichen neu machen müssen).

Damit sind alle Personen, die Schwimmunterricht gemäß Fachanforderungen erteilen oder dabei assistieren zu unseren Veranstaltungen zum Nachweis zugelassen und können den in den Fachanforderungen geforderten regelmäßigen Nachweis der Rettungsfähigkeit über das IQSH erbringen. Die Anmeldung erfolgt in Formix. Nach erfolgreichem Nachweis steht in Formix eine Bescheinigung als Download zur Verfügung.

Eine Übersicht über die Organisation der IQSH-Angebote findet sich hier:

Angebot und Ansprechpartner

 

Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung bestätigt die Kollegin / der Kollege automatisch die Kenntnis der Rechtslage.

Erforderliche Kenntnisse für den Nachweis der Rettungsfähigkeit

 

Der Nachweis kann ebenso über Fremdanbieter erbracht werden. Dabei ist ausschließlich die folgende Bescheinigung gültig.

Bescheinigung Fremdanbieter