Nachweis der Rettungsfähigkeit gemäß Fachanforderungen.

Grundsätzlich wird das „Rettungsschwimmabzeichen“ von der „Rettungsfähgigkeit“ unterschieden. Ein einmal erworbenes Rettungsschwimmabzeichen behält lebenslang seine Gültigkeit. Jede Kollegin und jeder Kollege ist selbst dafür verantwortlich, sich rettungsfähig zu halten.

Für sämtliche Kolleginnen und Kollegen (auch Vertretungslehrkräfte, Referendare, assistierende Studierende etc.), die am Schwimmunterricht gemäß Fachanforderungen beteiligt sind, gilt somit, dass sie ihre Rettungsfähigkeit regelmäßig nachweisen müssen (und nicht alle vier Jahre das Abzeichen neu machen müssen).

Damit sind alle Personen, die Schwimmunterricht gemäß Fachanforderungen erteilen oder dabei assistieren zu unseren Veranstaltungen zum Nachweis zugelassen und können den in den Fachanforderungen geforderten regelmäßigen Nachweis der Rettungsfähigkeit über das IQSH erbringen. Die Anmeldung erfolgt in Formix. Nach erfolgreichem Nachweis steht in Formix eine Bescheinigung als Download zur Verfügung.

Eine Übersicht über die Organisation der IQSH-Angebote findet sich hier:

Angebot und Ansprechpartner

Hinweis: Eine Teilnahmebescheinigung in Formix gibt es nicht. Nach erfolgreichem Nachweis wird eine Bescheinigung versandt.

 

Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung bestätigt die Kollegin / der Kollege automatisch die Kenntnis der Rechtslage.

Erforderliche Kenntnisse für den Nachweis der Rettungsfähigkeit

 

Der Nachweis kann ebenso über Fremdanbieter erbracht werden. Dabei ist ausschließlich die folgende Bescheinigung gültig.

Bescheinigung Fremdanbieter

Hinweis: im Stadtbad in Neumünster kann der Nachweis erst wieder nach der Sanierung erbracht werden.

 

Rettungsfähigkeit Erlass LaaO

Für alle Tätigkeiten im und auf dem Wasser im Rahmen des Schulsports (nicht Sportunterricht) oder ihm Rahmen des Lernens am anderen Ort ist das Rettungsschwimmabzeichen Bronze gefordert, sofern nicht eine sportartspezfische Rettungsfähigkeit definiert ist (die genauen Bestimmungen entnehmen Sie bitte dem Erlass mit Leitfaden). Eine spezifische Rettungsfähigkeit ist für die Sportarten

Segeln   -   Windsurfen   -   Kanu/Kanadier    -    Rudern

definiert. Diese besondere Rettungsfähigkeit wird im Rahmen einer Qualifikation (z.B. im IQSH) erworben und soll alle vier Jahre erneuert werden. Dies ist im IQSH einmal pro Jahr möglich (Formix Nummer SPO 1182 / buchbar ab Dezember für die darauffolgende Saison).