Anschlussangebot

Die Schule wertet den Bericht aus und erarbeitet auf der Basis der Ergebnisse Ziele sowie Arbeitsvorhaben. Nach dem Schulfeedback können die Schulen auf Schulbegleitprojekte und andere Unterstützungsangebote des IQSH (ggf. auch anderer Einrichtungen) zurückgreifen. Hierfür erhalten Schulen in Abstimmung mit dem IQSH die Möglichkeit, gemeinsam mit einem festen Ansprechpartner/einer Ansprechpartnerin ihre Schulentwicklung zu planen und umzusetzen. Die Schulentwicklungsberaterinnen und Schulentwicklungsberater übernehmen ggf. auch eine weiterführende Funktion, indem sie auf der Grundlage der Ergebnisse des Schulfeedbacks

  • in Abstimmung mit der Schule Prozesse zur Schul- und Unterrichtsentwicklung konzipieren,
  • am IQSH bzw. bei anderen Fort- und Weiterbildungseinrichtungen den Kontakt mit Verantwortlichen herstellen und Termine planen,
  • nachfolgende, mit der Schule und der Schulaufsicht abgestimmten Maßnahmen koordinieren und die Entwicklungsschritte begleiten.

Für den Fall, dass eine Schule über das Schulfeedback hinaus zusätzlichen spezifischen Fragen nachgehen möchte, können auch bereits etablierte Instrumente der internen Evaluation aus LeOniE (leonie-sh.de) genutzt werden.

Evaluierte Schulen können zur Umsetzung ihrer Schulentwicklungsmaßnahmen Mittel aus einem Schulentwicklungsfonds beantragen. Hierfür ist eine begründete Zustimmung der Schulaufsicht erforderlich, mit der sie sich über das weitere Vorgehen berät.

Aufwand für die Schule
  • Die Schule erarbeitet anstehende Aufgaben und Ziele, ggf. mithilfe der Schulentwicklungsberatung des IQSH
  • Beratung mit der Schulaufsicht