FAQs zur Statuserhebung (BGM) 2023

Häufig gestellte Fragen (und Antworten) zur Statuserhebung (BGM) 2023

 

Warum wird die Statuserhebung durchgeführt, was ist ihr Zweck?

Die Statuserhebung dient dazu herauszufinden, wie es um die Gesundheit, Arbeitsfähigkeit und -zufriedenheit der Beschäftigten der Landesverwaltung steht und welche Belastungs- und Schutzfaktoren sie im Arbeitsalltag wahrnehmen. Ferner werden die Bekanntheit und Nutzung von sowie die Bedarfe an Angeboten des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) erhoben. Die Ergebnisse bilden die Grundlage dafür, das BGM weiter zu verbessern, mit gezielten Maßnahmen, Belastungsfaktoren ab- und Schutzfaktoren aufzubauen, und so zur Stärkung der Gesundheit, Arbeitsfähigkeit und -zufriedenheit der Beschäftigten beizutragen.

Was ist die rechtliche Grundlage für die Statuserhebung?

Die rechtliche Grundlage bildet die zu Beginn des Jahres 2015 von der Landesregierung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften nach § 59 Mitbestimmungsgesetz getroffene Vereinbarung zum BGM, in der auch die regelmäßige, wissenschaftlich begleitete, Durchführung von Statuserhebungen festgelegt wurde. Bei der Statuserhebung 2023/24 handelt es sich um die zweite Erhebung – die erste Statuserhebung fand in den Jahren 2017/18 statt

Wie wird die Statuserhebung durchgeführt?

Die Statuserhebung 2023/24 wird wie auch bereits die erste vom Institut für Qualitätssicherung in Prävention und Rehabilitation GmbH an der Deutschen Sporthochschule Köln (kurz: iqpr) durchgeführt und wissenschaftlich begleitet. Das iqpr hat langjährige und vielfältige Erfahrung mit der Durchführung von Mitarbeitendenbefragungen, wissenschaftlichen Studien und Modellprojekten und konnte hierbei u.a. auch den kompetenten und sorgfältigen Umgang mit datenschutzrechtlichen Aspekten unter Beweis stellen (www.iqpr.de). Bei weitergehenden Fragen zur Statuserhebung können Sie sich unter folgender E-Mailadresse direkt ans iqpr wenden: umfrage@iqpr.de.

Die Statuserhebung wird als Online-Befragung realisiert und über iqpr-eigene Server bereitgestellt. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig und erfolgt über Links, die jeweils für die Beschäftigen eines Ressorts bzw. einer Behörde identisch sind. So können neben Auswertungen für die gesamte Verwaltung auch Auswertungen auf Ressort-/Behördenebene durchgeführt werden. Da im Rahmen der Befragung die Organisationseinheit (z.B. Ressortbereich, Abteilung) erhoben wird, können – unter Beachtung der „10er-Regel“ (s.u.) ferner auch OE-spezifische Analysen vorgenommen werden.  

Wann genau wird die Statuserhebung durchgeführt? Wie viel Zeit benötigt man für die Teilnahme?

Die Online-Befragung wird kaskadenförmig in den Ressorts bzw. Behörden durchgeführt. Den Beschäftigten stehen jeweils 3 bis 4 Wochen für die Teilnahme an der Befragung zur Verfügung. Dazu erhalten Sie von ihrer Dienststelle zu Beginn dieses Zeitraums einen Link, mit denen sie die Möglichkeit haben, online und anonym an der Befragung teilzunehmen. Die Teilnahme an der Befragung nimmt ca. 15 Minuten in Anspruch.

Zeitschiene der Befragung:

  • Mai 2023   Staatskanzlei
  • Juli 2023   Finanzministerium
  • September 2023   Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
  • Oktober 2023   Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
  • November 2023   Ministerium für allgemeine und berufsbildende Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
  • Februar 2024   Ministerium für Justiz und Gesundheit und Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
  • März 2024   Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur und Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Ist die Teilnahme freiwillig?

Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig und es entstehen weder aus der Teilnahme, noch aus einer Nicht-Teilnahme irgendwelche Nachteile. Niemand erfährt, wer im Einzelnen (nicht) teilgenommen hat. Es werden zu keinem Zeitpunkt Namen, Kontaktdaten, Personalnummern, IP-Adressen oder sonstige Daten erfasst, die einen Rückschluss auf einzelne Personen ermöglichen.

Wer kann teilnehmen?

Alle Beschäftigten der unmittelbaren Landesverwaltung Schleswig-Holstein.

Was bringt die Teilnahme an der Statuserhebung?

Die Teilnahme bietet die Möglichkeit, dem Arbeitgeber anonym eine Rückmeldung zu den Arbeitsbedingungen und deren Auswirkungen auf Gesundheit, Arbeitsfähigkeit und -zufriedenheit zu geben. Da auf Basis der Ergebnisse das BGM weiterentwickelt und Maßnahmen zum Abbau belastender und zur Stärkung förderlicher Arbeitsbedingungen abgeleitet werden können, profitieren alle Beschäftigten von der Statuserhebung. Dazu ist jedoch eine möglichst hohe Beteiligung notwendig – denn nur so sind die Ergebnisse der Befragung auch repräsentativ, spiegeln also die tatsächliche Ist-Situation wider, und können folglich die richtigen Schlüsse gezogen und passende Maßnahmen abgeleitet werden.

Wie wird mit den Befragungsdaten umgegangen? Wie wird dafür gesorgt, dass diese anonym bleiben und insb. nicht in Kenntnis des Arbeitgebers gelangen? Wer hat das Vorgehen bezüglich des Datenschutzes und der IT-Sicherheit geprüft?

Die Teilnahme an der Online-Befragung ist freiwillig und erfolgt vollständig anonym. Weder aus der Teilnahme noch aus der Nicht-Teilnahme entstehen irgendwelche Nachteile. Die Online-Befragung wird über iqpr-eigene Server bereitgestellt und ist ohne Passwort über einen Link erreichbar, der für alle Beschäftigen eines Ressorts oder Ressortbereichs identisch ist.

Es werden zu keinem Zeitpunkt Namen, Kontaktdaten, IP-Adressen oder sonstige Daten gespeichert, die einen direkten Rückschluss auf einzelne Personen ermöglichen. Mit der Befragung werden nur solche Daten erhoben, die für den Zweck der Befragung unbedingt erforderlich sind. Das iqpr erhält keine personenbezogenen Informationen, die über die Angaben in der Befragung hinausgehen. Alle Auswertungen beruhen ausschließlich auf den anonymen Angaben der Befragungs­teil­nehmenden.

Die Angaben der Teilnehmenden werden auf iqpr-eigenen Servern gespeichert und verarbeitet. Zugriff auf die Daten haben ausschließlich die für die Durchführung der Statuserhebung verantwortlichen Mitarbeitenden des iqpr. Die Befragungsdaten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte (auch nicht an Dienststellen oder die Landesverwaltung) weitergegeben. Der Arbeitgeber erhält ausschließlich Berichte mit aggregierten Auswertungsergebnissen.

Aggregiert bedeutet, dass die Ergebnisse auf der Ebene von Organisationseinheiten und Teilgruppen (z.B. Männer vs. Frauen) in Tabellen oder Grafiken dargestellt werden, sofern sich hier mindestens 10 Personen beteiligt haben. Darunter gibt es keine Darstellungen. Auf diese Weise ist eine Rückverfolgbarkeit auf einzelne Personen ausgeschlossen.

Um die Ergebnisse der Statuserhebung 2023/24 mit den Ergebnissen folgender Statuserhebungen vergleichen zu können, wird der Datensatz bis auf Weiteres sicher beim iqpr aufbewahrt. Erst auf Weisung der Landesverwaltung wird der Datensatz final gelöscht.

Der Umgang mit und die Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit der Statuserhebung ist in Form eines Datenschutzvertrags schriftlich niedergelegt. Das Vorgehen wurde von der behördlichen Datenschutzbeauftragten im Zentralen IT Management (in der StK) freigegeben und erfüllt die Anforderungen des BSI-Grundschutz (BSI = Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik).

Warum enthält der Online-Fragebogen keine Möglichkeit, über das Ankreuzen hinaus, mit eigenen Freitextangaben zu antworten?

Die Statuserhebung soll einen Überblick über den Ist-Zustand geben und aufzeigen, an welchen Stellen es sinnvoll und notwendig ist, intensiver ins Gespräch zu kommen. Die Auswertung von Freitextantworten ist bei einer so großen Zahl von Befragten sehr aufwendig. Auch die erzielten Ergebnisse aus Freitextantworten sind selten direkt in Maßnahmen umzusetzen. Nicht zuletzt besteht bei Freitextangaben die Gefahr, dass diese auf einzelne Personen rückverfolgbar sind. Für individuelle Rückmeldungen sind daher die üblichen Wege (z.B. über Personalrat) zu nutzen.

Müssen alle Fragen im Fragebogen beantwortet werden?

Nein und ja. Die meisten Fragen sind keine Pflichtantworten, d.h. Sie können diese auch überspringen. Der Fragebogen sollte aber dennoch möglichst vollständig ausgefüllt werden, um genauer auswerten und passgenaue Maßnahmen entwickeln zu können. Wegen der „10er-Regel“ (s.o.) im Rahmen der Auswertungen ist sichergestellt, dass in Ergebnisdarstellungen niemand aufgrund seiner Antworten – auch nicht durch die Kombination aus diesen – zurückverfolgbar ist. Folgende Fragen sind Pflichtantworten: a) die Zuordnung zur Organisationseinheit, weil die restlichen Angaben ohne diese Zuordnung kaum von nutzbarem Wert sind; b) die Fragen zur Arbeitsfähigkeit, weil diese den Kern des Fragebogens darstellen und bei fehlenden Angaben die Arbeitsfähigkeit nur fehlerhaft zu ermitteln ist.

Kann ich an der Online-Befragung auch von meinem privaten Rechner von zu Hause aus teilnehmen?

Ja, das geht.

Kann ich Antworten zwischenspeichern und später weitermachen?

Nein, das geht aus Datenschutzgründen nicht. Die Antworten stehen erst dann für die Auswertung zur Verfügung, wenn Sie am Ende der Befragung auf „Absenden“ klicken.

Was hat es mit den Multiplikatoren und Multiplikatorinnen (MPL) auf sich?

Zur Unterstützung der erfolgreichen Durchführung der Statuserhebung wurden von der Leitstelle BGM und dem iqpr freiwillige Beschäftigte aus allen Ressorts bzw. Behörden zu sogenannten Multiplikatoren und Multiplikatorinnen (MPL) ausgebildet. Die Funktion der MPL ist es, die Beschäftigten eines Ressorts bzw. einer Behörde über die Statuserhebung (und später auch über deren Ergebnisse) zu informieren, für die Teilnahme zu werben, den Prozess der Befragung zu begleiten und für Rückfragen zur Verfügung zu stehen. Neben den MPL steht diesen übergeordnet auch die zentrale Ansprechperson für BGM des jeweiligen Ressorts für Rückfragen zur Verfügung.

Wo erfahren Beschäftige, wer im eigenen Ressort / der eigenen Behörde als MPL fungiert?

Voraussichtlich via Hausmitteilung / Intranet - dies liegt jedoch in Zuständigkeit der Ressorts / Behörden und kann daher variieren.

Wie werden die Ergebnisse der Statuserhebung kommuniziert? Was passiert mit den Ergebnissen?

Die Ergebnisse der Statuserhebung werden in verschiedenen Berichtsformaten dargestellt.

Für jede Organisationseinheit werden sogenannte OE-Berichte erstellt. Diese beinhalten alle zentralen Ergebnisse der jeweiligen Organisationseinheit (OE), einschließlich eines Vergleichs mit den Ergebnissen der ersten Statuserhebung (Vergleich zu den damaligen Ergebnissen der eigenen OE und den damaligen Ergebnissen der Verwaltung insgesamt) und eines Vergleichs mit der übergeordneten OE (Vergleich aktueller Ergebnisse). Die OE-Berichte werden nur der jeweiligen Behörde bzw. Dienststelle zur Verfügung gestellt.

Ferner werden für alle Ressorts bzw. Behörden Berichte erstellt. Diese beinhalten analog der OE-Berichte alle zentralen Ergebnisse des jeweiligen Ressorts bzw. der jeweiligen Behörde, einschließlich des Vergleichs mit den Ergebnissen der ersten Statuserhebung und eines Vergleichs mit anderen Ressorts bzw. Behörden. Darüber hinaus sind vertiefende Analysen zu den ‚Treibern‘ der Arbeitsfähigkeit (analog zur Statuserhebung 2017/8) enthalten sowie Auswertungen zu Teilgruppen (z.B. nach Altersgruppen). Nicht zuletzt werden Leitfragen und Handlungsempfehlungen für die weiterführende Auseinandersetzung mit den Ergebnissen und für die Ableitung geeigneter Maßnahmen beschrieben.

Neben den OE- und Ressort-/Behördenberichten wird außerdem ein Methodenbericht erstellt, der alle Informationen zum Vorgehen bei der Durchführung und Auswertung der Statuserhebung enthält.

Führungskräfte und Multiplikatoren und Multiplikatorinnen eines jeden Ressorts bzw. einer jeden Behörde werden nach Durchführung und Auswertung der Statuserhebung in ihrem Ressort bzw. ihrer Behörde zu den vorliegenden Berichten geschult, um die Ergebnisse anschließend an die Beschäftigten kommunizieren bzw. sie über diese informieren zu können.

In Verantwortung der Ressorts bzw. Behörden liegt es dann, sich mit den Ergebnissen, identifizierten Handlungsbedarfen und -empfehlungen vertieft auseinanderzusetzen und geeignete Maßnahmen abzuleiten und umzusetzen.

Was ist der Unterschied zwischen der Statuserhebung und der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung?

Die Statuserhebung und die Gefährdungsbeurteilung beruhen auf zwei unterschiedlichen Grundlagen. Während in der Statuserhebung u.a. die individuelle persönliche Belastung abgefragt wird, beruht die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung auf der Analyse des Arbeitsplatzes. Da die Beantwortung im Rahmen der Statuserhebung freiwillig ist, wird nicht jeder Arbeitsplatz erfasst. Darüber hinaus würde die anschließende anonymisierte Auswertung der Antworten nicht oder nur teilweise den gesetzlichen Ansprüchen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) gerecht werden. Dementsprechend können nur Tendenzen einer erhöhten psychischen Belastung in der Statuserhebung ermittelt werden. Die Ermittlung von psychischen Belastungen (nach dem ArbSchG) erfolgen dezentral im Rahmen der gesonderten Gefährdungsbeurteilungen in den Behörden.

Weitere Infos zur Statuserhebung finden sich …

… auf dem Landesportal: www.schleswig-holstein.de/statuserhebung

… in den Anschreiben der Ressorts / Behörden zur Durchführung der Statuserhebung