Ausschreibung - "Artist in Residence"

2024/25 an ausgewählten Grundschulen

Ein Projekt für ausgewählte Grundschulen und Kulturschaffende aller Genres.


Das Projekt "Schule trifft Kultur - Kultur trifft Schule" bringt Schülerinnen und Schüler, Kunstschaffende, Lehrkräfte und kulturelle Orte zusammen. Ziel ist es, nachhaltige Strukturen für die kulturell-ästhetische Bildung aufzubauen und zu sichern und insbesondere im ländlichen Raum eine breite Verankerung der Kulturellen Bildung zu gewährleisten. Im Rahmen des Programms fördern und begleiten wir unterschiedliche Formate der Einbindung von Kunstschaffenden in den schulischen Alltag.

Das „Artist in Residence“ Programm für ausgewählte Grundschulen ist eines dieser Formate. Die Kulturschaffende/der Kulturschaffende erhält einen Arbeitsraum in der Schule, wo sie/er sowohl allein als auch mit Schülerinnen und Schülern künstlerisch arbeiten kann. So werden neue Impulse von außen in die Schule getragen. Das Atelier ist ein offener Experimentierraum, in dem künstlerische Prozesse und ergebnisoffene ästhetische Forschungsvorhaben erlebt und erprobt werden können. Bei dem „Artist in Residence“ Programm handelt es sich nicht um den Ersatz des Kunst- oder Musikunterrichts, sondern um ein Instrument, mit dem die kulturelle Schulentwicklung gestärkt, kulturelle Teilhabe gefördert und Selbstwirksamkeitserfahrungen ermöglicht werden kann.

Grundschulen können sich für das „Artist in Residence“ Programm bewerben und in diesem Rahmen eine Künstlerin/einen Künstler (egal welchen Genres) für das Schuljahr 2024/25 zu sich einladen.

Das MBWFK finanziert maximal drei „AiR“-Projekte mit je einem Stipendium für die Künstler/-innen in Höhe von 1.300€/monatlich (zzgl. monatlich max. 200€ Materialkosten).

Die Schulen müssen für diesen Zeitraum einen Raum exklusiv für dieses Projekt zur Verfügung stellen, der groß genug ist, dass sowohl die künstlerische Arbeit des Gastes als auch die Arbeit mit Gruppen von Schülerinnen und Schülern darin stattfinden kann.

Die Künstlerin / der Künstler wird verpflichtet, das Atelier für die eigene künstlerische Arbeit zu nutzen und es mindestens drei Tage in der Woche geöffnet zu halten. Davon muss mindestens ein Tag für die Arbeit mit Gruppen von Schülerinnen und Schülern genutzt werden. Die Öffnungszeiten werden mit der Schule abgestimmt. Dazu muss eine verbindliche Ansprechpartnerin/ein verbindlicher Ansprechpartner der Schule benannt und beauftragt werden.

Am Ende der Zeit sind Präsentationen der professionellen und der Schülerinnen- und Schülerarbeiten in der Schulöffentlichkeit vorgesehen.

Grundschulen können sich bis zum 30.07.2024 mit dem angehängten Bewerbungsformular für dieses Programm bewerben, die Residenz startet im Oktober 2024 in den ausgewählten Schulen.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und auf spannende Formate der Zusammenarbeit.

Mit herzlichen Grüßen

Anke Sommer