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Aufholen nach Corona / Lernchancen.SH“ - Grundsätze und Konditionen“


Grundsätze
Das Programm „Aufholen nach Corona / Lernchancen:SH“ wird mit veränderter Schwerpunktsetzung fortgesetzt. Für das Schuljahr 2023/24 gelten folgende Grundsätze:

  1. Das Programm „Aufholen nach Corona / Lernchancen:SH“ wird zur zusätzlichen Förderung in Deutsch und Mathematik in den Klassenstufen 1 bis 6 eingesetzt.
  2. Darüber hinaus sind im 2. Schulhalbjahr 2023/24 zusätzliche Förderangebote zur Vorbereitung auf Abschlussprüfungen in den entsprechenden Abschlussklassen möglich.
  3. In den Ferien können die Schulen weiterhin Förderangebote über die basalen Kompetenzen hinaus (z.B. auch kulturelle Bildung) und für alle Klassenstufen umsetzen.

 

Dafür stehen den Schulen weiterhin folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

über den erhöhten Vertretungsfonds (übliches Verfahren über Schulamt/MBWFK):

  • Aufstockung eigener Lehrkräfte
  • Einstellung zusätzlicher Kräfte (z.B. Senior-Lehrkräfte)

über Lernchancen:SH (IQSH):

  • Einstellung von Kräften (z.B. Lehramtsstudierende, ältere SuS);
  • Kooperation mit Vereinen und Verbänden, v.a. auch mit Volkshochschulen über Lernchancen:SH.

 

Die Auswahl des lehrenden Personals obliegt den Schulen.

Bereits im Schuldienst tätige Personen können nur über den Vertretungsfonds aufgestockt und NICHT über Honorare im Rahmen von Lernchancen.SH zusätzlich entlohnt werden.

Gutscheine für gewerbliche Nachhilfeanbieter werden NICHT mehr ausgegeben.

 

Konditionen
Im Rahmen von Lernchancen:SH steht Schulen für die zusätzliche Förderung ein Budget von monatlich 3.000 Euro zur Verfügung.

Werden höhere Kosten erwartet, kann ein formloser Antrag auf Erhöhung des Budgets gestellt werden. Bitte senden Sie uns dazu eine Übersicht der Förderangebote inkl. folgender Informationen:

  • Was soll gefördert werden;
  • Höhe der Gesamtfördersumme, die sich ergibt aus
    • Anzahl der Lerngruppen und Teilnehmende je Lerngruppe;
    • Jeweiliger Personaleinsatz/zu leistende Stunden

 

Schulen können im Rahmen von Lernchancen:SH folgende Verträge abschließen:

  • Freie Dienstverträge auf Honorarbasis – Das Verfahren und die Vertragsvordrucke finden Sie weiter unten auf dieser Seite im Abschnitt „Verträge“ oder hier: Dienstvertrag freie Mitarbeit Lernchancen.SH
  • Beauftragung von Schülerinnen und Schülern – Das Verfahren und die Vertragsvordrucke finden Sie weiter unten auf dieser Seite im Abschnitt „Verträge“ oder hier: Beauftragung SuS Lernchancen.SH
  • IN DEN FERIEN ZUSÄTZLICH: Vertrag mit Künstlerinnen/Künstlern inkl. Honorarabrechnung - Die Vertragsvordrucke finden Sie weiter unten auf dieser Seite im Abschnitt „Vertragsdokumente“.

 

Dabei ist folgendes zu beachten:

  • Verträge müssen vor Beginn der geplanten Fördermaßnahme beim IQSH eingehen. Rückwirkend datierte Verträge können nicht berücksichtigt werden.
  • Verträge werden postalisch in dreifacher Ausführung an das IQSH übermittelt.
  • Die verwendeten Vertragsexemplare müssen aktuell sein.  Veraltete Vertragsexemplare aus vorangegangenen Halbjahren sind nicht gültig. Die aktuellen Exemplare finden Sie auf diesem Internetportal.
  • Im Projekt Lernchancen.SH beträgt die maximale Vertragslaufzeit ein Schulhalbjahr.
  • Arbeitgeber ist die Schule, das IQSH ist lediglich durch die Auszahlung des Honorars am Vertragsverhältnis beteiligt.
  • Alle Dokumente (Verträge, Honorarabrechnungsblätter, Kündigungen, etc.) müssen im Original im IQSH eingehen - Kopien können NICHT bearbeitet werden.
Vertragsdokumente

Alle pdf-Dokumente sind mit der Kommentarfunktion des Adobe Acrobate Readers ausfüllbar.

Dienstvertrag freie Mitarbeit Lernchancen.SH

Beauftragung SuS Lernchancen.SH

Erstattung der Reinigungskosten Lernchancen.SH

Honorarabrechnung Künstlerinnen und Künstler

Vertrag zwischen Künstlerinnen/Künstlern und Schule


Bitte den jeweiligen Vertrag handschriftlich oder digital ausfüllen und unterschreiben. Danach an die im Vertrag angegeben Adresse des IQSH zurücksenden und auf Rückmeldung warten. Eine Honorartätigkeit an der Schule kann erst nach der Bestätigung durch das IQSH beginnen.

Vergütungshinweise & Organisation

Vergütungshinweise

Freie Mitarbeiter können unter Anwendung der entsprechenden Dienstverträge (s.o.) von den Schulen beschäftigt werden. Diese sind im Vorwege von den Schulen mit dem IQSH abzustimmen und dort im Nachgang abzurechnen. Vergütungen von vertraglich geschuldeten Leistung werden nur dann beglichen, wenn dieser gültige, durch das IQSH bestätigter Vertrag zwischen dem IQSH und einer freien Mitarbeiterin/einem freien Mitarbeiter besteht. Dieser Vertrag muss vor Beginn der Tätigkeit geschlossen werden. Die Vergütung ist nach Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen zur Zahlung fällig. Achtung: Verträge mit Anbietern, die nicht auf Basis des o.a. beschriebenen Vorgehens tätig werden oder geworden sind, besitzen keine Gültigkeit. Eine nachträgliche Rechnungsstellung ist daher nicht möglich. Die Fälligkeit der Vergütung setzt eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung über das dem Vertrag beigefügte Abrechnungsblatt beim IQSH voraus.

 

Organisation der Nachhilfe

Die Nachhilfe in der Schule wird in Absprache mit der Schulleitung und den Lehrerinnen und Lehrern organisiert.

Infoflyer: Qualifizierung externer Unterstützungskräfte im Rahmen des Programms LERNCHANCEN.SH