Die rechtlichen Grundlagen zur Mobilitäts- und Verkehrserziehung in Schleswig-Holstein sind in verschiedenen Erlassen geregelt, die über die folgenden Links erreicht werden können:
„Erlass zur Mobilitäts- und Verkehrserziehung / Schulwegsicherung“
In dem Erlass wird Bezug genommen auf die inhaltlichen Festlegungen der
„KmK-Empfehlung zur Mobilitäts- und Verkehrserziehung in der Schule“.
Für die praktischen Übungen und die Durchführungen z.B. von Wandertagen oder Klassenfahrten mit dem Fahrrad gibt es Hinweise im Erlass „Lernen am anderen Ort“.
Sie können die Broschüre hier auch als pdf-Datei „Lernen am anderen Ort“ herunterladen.
Schulen können – bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen – als „Mofaschulen“ anerkannt werden, die die theoretische und praktische Ausbildung für die Mofaprüfbescheinigung durchführen dürfen. Die näheren Bestimmungen stehen im Erlass „Mofaausbildungskurse an Schulen“.