Rechtliche Grundlagen der Mobilitäts- und Verkehrserziehung in Schleswig-Holstein

 

 

Die rechtlichen Grundlagen zur Mobilitäts- und Verkehr­serziehung in Schleswig-Holstein sind in verschiedenen Erlassen geregelt, die über die folgenden Links erreicht werden können:

 

„Erlass zur Mobilitäts- und Verkehrserziehung / Schulwegsicherung“

 

In dem Erlass wird Bezug genommen auf die inhaltlichen Festlegungen der

„KMK-Empfehlung zur Mobilitäts- und Verkehrserziehung in der Schule".

 

Für die praktischen Übungen und die Durchführungen z.B. von Wander­tagen oder Klassen­fahrten mit dem Fahrrad gibt es Hinweise im Erlass „Lernen am anderen Ort“.

Sie können die Broschüre hier auch als pdf-Datei „Lernen am anderen Ort“ herunterladen.

 

Schulen können – bei Vorliegen ent­sprechender Voraus­setzungen – als „Mofaschulen“ anerkannt werden, die die theo­retische und prak­tische Ausbildung für die Mofaprüf­bescheinigung durch­führen dürfen. Die näheren Bestimmungen stehen im Erlass „Mofaausbildungskurse an Schulen“.