Aktuelle Informationen

An dieser Stelle finden Sie aktuelle Informationen und Unterlagen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur in der Zeit der Corona-Krise für Schulen.

 

Hinweise zur Vermeidung von Infektionen: Sportunterricht im Schuljahr 2020/21
Informationen zum Lernsommer.SH 2020
Informationen zu Schulöffnungen ab 8. Juni 2020
Informationen zu Schulöffnungen ab 25. Mai (15.05.2020)

Anschreiben (Die Dokumente finden sie unterhalb des Textes)

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich übersende anbei ein Anschreiben von Frau Ministerin Prien aus Anlass der heutigen Beschlüsse der Landesregierung zu weiteren Öffnungen der Gesellschaft ab 18. Mai. Auf folgende Regelungen möchte ich Sie besonders hinweisen:

  • 12 der neuen Landesverordnung sieht vor, dass allgemeinbildende Schulen, Förderzentren, berufsbildenden Schulen, Ergänzungs- und Ersatzschulen, Schulen der dänischen Minderheit, Pflege- und Gesundheitsfachschulen sowie Hochschulen von der Verordnung nicht erfasst sind. Es gelten weiterhin die Regeln der Allgemeinverfügungen.
  • Ab dem 25. Mai erhalten - wie bereits Donnerstag mitgeteilt - folgende Jahrgangsstufen schulische Präsenzangebote:
  • Grundschulen: Jahrgänge 1 -3 und weiterhin Jahrgang 4
  • Gemeinschaftsschulen: Jahrgänge 8, 9 und 10
  • Gemeinschaftsschulen mit Oberstufen: Jahrgänge 8, 9, 10, E und Q1
  • Gymnasien: Jahrgänge 8, 9, 10, E und Q1 und weiterhin Jahrgang 6
  • Berufsbildende Schulen: Fortsetzung der Prüfungen und parallel möglichem Unterrichtsbetrieb
  • Förderzentren: Fortsetzung der Präsenzzeiten in enger Abstimmung mit den Sorgeberechtigten und der weiteren Unterstützungsstrukturen.

  • Ab 01. Juni können die Schulen grundsätzlich wieder von allen Schülerinnen und Schülern betreten werden. Das heißt, dass Sie bitte ab 01. Juni alle Schülerinnen und Schüler in die Planung der schulischen Präsenzveranstaltungen einbeziehen wollen.

  • Für die Planung und Durchführung der schulischen Präsenzveranstaltungen gelten weiterhin die Hygieneregelungen, die Rahmenbedingungen für den Unterricht und der Erlass zur Leistungsbewertung. Ein geregelter Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler an fünf Tagen in der Woche ist aufgrund der weiterhin geltenden Abstands- und Hygieneregeln in diesem Schuljahr nicht mehr absehbar. Das heißt vor allem, es wird weiterhin kein regulärer Unterricht in der Form stattfinden, wie Sie es bis Mitte März gewohnt waren. Auch weiterhin gilt, dass in der Regel nur kleinere Lerngruppen an Präsenzveranstaltungen teilnehmen können und Schülerinnen und Schüler nur an einzelnen Tagen in die Schulen kommen.

  • Parallel zu den schulischen Präsenzveranstaltungen findet auch weiterhin die Notbetreuung statt. Dabei sind nun größere Gruppen mit in der Regel nicht mehr als zehn Kindern in einer Gruppe gleichzeitig möglich, soweit es die räumlichen Bedingungen und die Hygieneanforderungen zulassen. Dabei kann grundsätzlich – in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten – weiteres Personal eingebunden werden, z.B. des Trägers des schulischen Ganztags- oder Betreuungsangebots, die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sowie an den Grundschulen auch die Schulischen Assistenzkräfte, damit Lehrkräfte vorrangig für den Präsenzunterricht und für unterstützende Lernangebote eingesetzt werden können.

  • Ab dem 25. Mai können auch Ganztagsangebote sowie eine schulische Mittagsversorgung angeboten werden. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Anlage.

  • Bereits ab Montag, 18. Mai, können die Räumlichkeiten der Schulen außerhalb der schulischen Präsenzzeiten in Absprache mit dem Schulträger auch wieder durch Externe genutzt werden.

Dem Dank von Frau Ministerin Prien für Ihre Arbeit zusammen mit Ihren Kollegien sowie den Schülerinnen und Schülern und deren Eltern schließe ich mich im Namen aller Kolleginnen und Kollegen im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur an und verbleibe

mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für den bevorstehenden Sonntag

Alexander Kraft

 

Aktuelle Informationen der Schulaufsicht (11.05.2020)
Medieninformationen: Weitere schrittweise Öffnung zum 18. Mai (08.05.2020)
Anschreiben an Schulleitungen zur phasenweisen Schulöffnung (29.04.2020)
Pressemitteilung Ministerin Prien zum Stufenplan der Öffnung von Schulen (28.04.2020)
Info-Update Schulaufsicht MBWK per Mail (27.04.2020)

Gesendet: Montag, 27. April 2020 06:42 - per Mail
Betreff: weiteres Vorgehen ab dem 04.05. in den Schulen - Informationen am 28.04. erwartet

 

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter!

 

Zum Beginn der zweiten Schulwoche nach den Osterferien wende ich mich an Sie, um mich zu bedanken für die hervorragenden Leistungen der Schulen bei der Arbeit unter den Bedingungen der Coronapandemie. Während in der Öffentlichkeit ein breiter Meinungsaustausch stattfindet, in welcher Weise Schritte zurück in die Normalität eingeleitet werden können, ist es Ihnen gelungen, für die Abschlussprüfungen und die Vorbereitungen auf die Abschlussprüfungen eine sehr gute Organisation sicherzustellen. Nach allen Berichten laufen die schulischen Veranstaltungen sehr konzentriert und gut geordnet ab. Das ist Ihren Vorbereitungen gemeinsam mit Ihren Kollegien und den Schulträgern zu verdanken und auch den Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern, die sich sehr umsichtig und besonnen verhalten. Ich bitte alle, so konzentriert auch in der zweiten Woche zu starten und dabei weiterhin besonders auf Abstand und Hygiene zu achten, weil das der beste Schutz vor Infektionen ist. Jedem muss bewusst, dass er andernfalls seine und die Gesundheit anderer Menschen gefährdet.

 

Vor dem Hintergrund der Entwicklung der Infektionszahlen sind für das gesellschaftlichen Leben weitere Lockerungen in der Woche ab dem 4. Mai zu erwarten. Für die Schulen bedeutet das z. B. dass ab der Woche ab dem 4. Mai die vierten Klassen an den Grundschulen für Präsenzangebote und ein Lernen im Klassenzimmer in die Schulen kommen werden.

Bei den weiteren Planungen zur Wiederöffnung der Schulen wird derzeit wie vom Robert Koch Institut empfohlen ein Konzept erstellt, wie ein schrittweises und jahrgangsabgestuftes Vorgehen in Schleswig-Holstein aussehen wird. Am Dienstag wird die Landesregierung hierzu beraten und anschließend werden Sie nähere Informationen erhalten, die Sie bei Ihren Planungen für die Zeit ab 4. Mai zugrunde legen.

 

Dazu werden z. B. weitere mit dem Gesundheitsministerium abgestimmte Informationen gehören, welche Hygieneanforderungen im schrittweise ausgebauten Schulbetrieb gelten. Eine Handreichung wird Eckpunkte und klarstellende Hinweise enthalten und beispielsweise den Beschluss der Landesregierung zu Mund-Nasen-Bedeckungen berücksichtigen sowie das Bulletin des Robert Koch Instituts zur Wiedereröffnung von Bildungseinrichtungen vom 23. April.

 

Außerdem ist ein Erlass zum Umgang mit Lernergebnissen beabsichtigt. Schon heute kann ich mitteilen, dass aufgrund der aktuellen Coronapandemie die Durchführung von VERA 3 in diesem Schuljahr von der KMK für freiwillig erklärt wurde. Für Schleswig-Holstein wird die Durchführung von VERA 3 wie in vielen Ländern ganz ausgesetzt, das IQSH bietet jedoch verkürzte VERA-Testhefte als Option an.

 

Bei allen weiteren Schritten besteht ein großer Bedarf nach enger Abstimmung mit allen vor Ort Beteiligten. Bitte gehen Sie daher auf Ihre Schulträger zu und auch auf weitere Partner, wie z. B. die Verkehrsbetriebe im Hinblick auf die Schülerbeförderung. Ganz besonders denken Sie bitte bei der Planung der weiteren Schritte an eine enge Abstimmung und Gespräche mit den Gremien

 

Weitere Informationen folgen am Dienstagabend und von da an – soweit es das Infektionsgeschehen zulässt – immer mindestens mit einem zeitlichen Vorlauf von einer Woche bis zum nächsten Schritt im Rahmen der Wiedereröffnung der Schulen.

 

Inzwischen wünsche ich Ihnen einen guten Wochenbeginn, und dass es Ihnen auch weiterhin gelingt, unter den derzeitigen herausfordernden Bedingungen, den Bildungsauftrag der Schule sowohl beim Lernen im Klassenzimmer als auch ohne Klassenzimmer bestmöglich zu verwirklichen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Kraft

Informationen zum Umgang mit Klassenfahrten (24.04.2020)
Anschreiben der Ministerin Frau Prien - Osterferienende (17.04.2020)
Begleitschreiben für Schulen und Schulämter - Oberste Schulaufsicht (17.04.2020)
Anschreiben / Elternbrief zu „Neue Wege - Gute Schule!" (17.04.2020)
Vorkehrungen für Abiturprüfungen (15.04.2020)

- Diese E-Mail geht im Bcc an alle öffentlichen Gymnasien, Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und Berufsbildende Schule/ RBZ -

 

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter!

 

In der kommenden Woche werden die diesjährigen Abiturprüfungen beginnen. Wegen der Ausbreitung des Coronavirus gelten für die Prüfungen besondere Rahmenbedingungen, zu denen Sie bereits in der vergangenen Woche nähere Hinweise erhalten haben. Es ist davon auszugehen, dass es für die Durchführung der Prüfungen ein großes öffentliches Interesse geben wird. Unter Umständen wird auch sehr genau hinterfragt, ob an den einzelnen Schulen alle gebotenen Vorkehrungen getroffen worden sind.

 

Um darauf bestmöglich vorbereitet zu sein, möchte ich Sie um Unterstützung bitten, indem Sie für Ihre Schulen eine Rückmeldung zum Stand der Vorbereitungen geben. Dafür erhalten Sie in der Anlage eine Excel-Tabelle mit Fragen zu den wichtigsten Vorkehrungen. Bitte füllen Sie die Antwortspalte aus und senden Sie die ausgefüllte Tabelle bis morgen, Donnerstag, den 16.04.2020/ Dienstschluss zurück als Antwort auf diese E-Mail mit unverändertem Betreff.

 

Ich bitte um Verständnis für die kurze Frist. Sie dient dazu ggf. noch erforderliche Unterstützung für Sie in den Schulen zu ermöglichen. Insbesondere anhand Ihrer Antworten zu der Frage 19: „Hat Ihre Schule genügend Desinfektionsmittelspender?“, wäre beispielsweise noch eine kurzfristige Beschaffung entsprechender Spender möglich.

 

Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Unterstützung und verbleibe

 

mit freundlichen Grüßen

Alexander Kraft

 

Download Excel-Tabelle - Vorkehrungen

Aktuelle Hinweise zum Infektionsschutz an Schulen (09.04.2020)

Durchführung der Abitur- und Abschlussprüfungen, insbesondere Beschaffung von Desinfektionsmittel

Sehr geehrte Schulträger,

liebe Schulleiterinnen und Schulleiter,

mit dem gestrigen Tage haben Sie weitere Hinweise zur Durchführung der Abitur- und Abschlussprüfungen ab dem 21.04. erhalten. Eine Vorgabe neben der Einhaltung von Abstandsregeln ist dabei das verpflichtende Vorhalten von ausreichend Desinfektionsmitteln für die Prüfungen. Gerne möchte ich Ihnen mit diesem Schreiben weitere Hinweise zur Beschaffung dieser Desinfektionsmittel geben.

Über das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren haben wir noch am gestrigen Tage beim Apothekenverband Schleswig-Holstein ein Kontingent von Desinfektionsmittel für die Durchführung der anstehenden Prüfungen vom 21.04. bis 05.05. reservieren können.

Vereinbart ist, dass jede Schule dezentral über ihre örtliche Apotheke die benötigte Menge bestellt und diese dort nach einigen Tagen abholen kann. Der Apothekerverband ist darauf vorbereitet, dass kurzfristig bis zum 20.04. durch die Schulen ggfs. größere Mengen an Desinfektionsmittel über die örtlichen Apotheken bestellt werden.

Sollten Sie als Schulträger die Beschaffung zentral für Ihre Schulen vornehmen wollen, sollten Sie dies bitte direkt mit den jeweiligen Schulleitungen besprechen.

Für die Kalkulation, wie viel Desinfektionsmittel pro Prüfungstag benötigt wird, können Sie bitte zugrunde legen, dass pro anwesender Person in der Schule und pro Desinfektionsvorgang 10ml verbraucht werden (großzügige Rechnung). Bei durchschnittlich 3 Desinfektionsvorgängen würden also 30 ml pro Person und Tag zu veranschlagen sein.

Die Entscheidung über die konkreten Mengen obliegt natürlich Ihrer Einschätzung vor Ort und ggf. sollte auch eine angemessene Sicherheitsreserve eingeplant werden.

Bei der Zahl der anwesenden Personen berücksichtigen Sie in Ihrer Rechnung bitte Schülerinnen und Schüler sowie die die Prüfung abnehmenden Lehrkräfte gleichermaßen.

Damit Ihre Bestellung noch rechtzeitig vor dem ersten Prüfungstag ankommt, ist es notwendig, die Apotheken vor Ort so schnell wie möglich über Ihren Bedarf zu informieren, spätestens jedoch am Mittwochvormittag. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihre Bestellung rechtzeitig geliefert und in handelsübliche Mengen verpackt werden kann. Ggfs. kann die Lieferung auch in Teilmengen vereinbart werden, wenn sie erst für einen späteren Prüfungszeitpunkt benötigt wird.

Neben dem Vorhalten von Desinfektionsmittel möchte ich an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass es zur Einhaltung der Hygienevorschriften auch notwendig ist, die Toilettenräume mit ausreichend Flüssigseife sowie Handtrockentüchern auszustatten. Ich bitte Sie daher, auch diesen Bestand noch einmal rechtzeitig zu kontrollieren, um während der Prüfungsphase nicht in einen Engpass zu geraten.

Da der konkrete Bedarf noch nicht beziffert werden kann, ist vorerst ein Abrufkontingent für die Zeit bis zum 05.05. reserviert. Im Anschluss an die erste Woche werden wir die tatsächlich benötigten Mengen abfragen, um ggfs. auch für die weiteren Prüfungen die notwendigen Mengen für Sie reservieren zu können.

Ich nutze die Gelegenheit dieses Schreibens zusätzlich, um im Nachgang zu den gestern mitgeteilten Eckdaten für die Prüfungen ergänzende Informationen mitzuteilen, Danach ist für den sprachpraktischen Teil mit Aufgaben zur mündlichen Sprachkompetenz in der Ersten Fremdsprache und zum mündlichen Teil der Herkunftssprachenprüfung für den ESA und den MSA beabsichtigt, dass beide Prüfungsteile entfallen. Wegen des beabsichtigten Wegfalls der Sprechprüfung Englisch soll die Möglichkeit eröffnet werden, dass die Schülerinnen und Schüler Englisch als mündliches Prüfungsfach wählen können. Der mündliche Teil der Herkunftssprachenprüfung soll dagegen ersatzlos entfallen. Diese beabsichtigten Änderungen im Prüfungsablauf sind aber noch nicht verbindlich, weil sie einer entsprechenden Verordnungsänderung bedürfen, die sich in Planung befindet.

Zu weiteren Detailfragen bei der Durchführung der Abschlussprüfungen werden FAQs entwickelt, die in der kommenden Woche bereitgestellt werden sollen.

Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, stehen Ihnen die Schulaufsichten gerne zur Verfügung. Inzwischen verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für das bevorstehende Osterfest

Alexander Kraft
Leiter der Abteilung für Schulgestaltung und Schulaufsicht (III 3)
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anlage: Handlungsempfehlungen zu Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen bei der Durchführung schulischer Abschlussprüfungen insbesondere im Hinblick auf das Coronavirus

Persönliche Kontaktaufnahme mit Schülerinnen und Schülern - Brief Prävention (08.04.2020)
Schreiben von Frau Ministerin Prien zu den Abschlussprüfungen (08.04.2020)

 

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter!

 

Anbei übersende ich ein Schreiben von Frau Ministerin Prien zu den diesjährigen Abschlussprüfungen. Zusätzlich erhalten Sie weitere Dokumente zur Sicherstellung einheitlicher Rahmenbedingungen für die Schülerinnen und Schüler:

 

 

Soweit es die Beschaffung von Desinfektionsmitteln betrifft, erhalten Sie in Kürze weitere Informationen!

 

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Kraft

Informationsseite des MBWK für Schulen, Hochschulen und Kultureinrichtungen