Recht.Staat.Bildung

Recht.Staat.Bildung.

Gemeinsam Rechtstaatlichkeit vermitteln. In diesem Gemeinschaftsprojekt von Justizministerium und Bildungsministerium kommen Richter/innen und Staatsanwälte, Staatsanwältinnen in die Schulen, um mit den Schülern und Schülerinnen praxisnah und offen zu diskutieren, was unseren Rechtsstaat ausmacht. Lehrkräfte und Juristen bilden hierbei ein Tandem, das die Unterrichtseinheit, bzw. Unterrichtsstunde gemeinsam zu einem Thema ihrer Wahl plant und durchführt.

https://schleswig-holstein.de/recht-staat-bildung

 

Informationsbogen für die Rolle der Lehrkräfte in dem Tandem-Projekt, Recht.Staat.Bildung

In diesem Projekt sind SuS eingeladen, im Rahmen ihres Fachunterrichts der Fachrichtungen Weltkunde und WiPo, aber auch Deutsch, Geschichte und Interkulturelles Lernen, mit Unterstützung von Richterinnen, Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten über rechtliche Alltagsfälle und Fragen zu unterschiedlichen Rechtsgebieten zu diskutieren.

Ziel ist es, das Wissen und vor allem das Bewusstsein der Jugendlichen dafür zu stärken, was unseren Rechtsstaat ausmacht und dass es nur in einem funktionierenden Rechtsstaat ein freiheitliches, demokratisches und sicheres Zusammenleben der Menschen geben kann.

Damit die Lehrkraft und die externen Juristinnen und Juristen für eine geeignete Lehr-Lern-Situation gut zusammenarbeiten, bedarf es einer guten Vorbereitung und Absprache, um die Ressourcen der beiden Professionen sinnvoll zu nutzen und zu einem erfolgversprechenden Unterricht für alle Beteiligten zu kommen. Es muss deutlich werden, dass die Lehrkraft das Lernen koordiniert und gestatet und dafür die besondere juristische Expertise nutzt.

Die Rolle der Lehrkraft in einem Tandem mit einem Richter/einer Richterin oder einem Staatsanwalt/einer Staatsanwältin ist es, gemeinsam ein Thema zu finden, dieses in einen curricularen Zusammenhang zu bringen und in den Unterrichtsaufbau einzubetten. Es ist insbesondere die Aufgabe der Lehrkraft die didaktisch/methodischen sowie pädagogischen Aspekte dieser Tandemveranstaltung im Blick zu behalten.

Ausgangspunkt kann eine aktuelle Fragestellung bieten, die für wesentliche Aspekte des Rechtsstaats sensibilisiert. Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte können diese Diskussion durch Formulierung alternativer Standpunkte anregen und durch Einstreuen von Berichten aus dem Berufsalltag den Wert des Rechtsstaates anschaulich machen.

Themen könnten zum Beispiel sein:

  • Urteilen Gerichte gerecht und tatsächlich im Namen des Volkes?
  • Schützt mich bei Postings im Internet immer die Meinungsfreiheit?
  • Fridays for Future, Sitzblockaden oder Steinwürfe – Heiligt der Zweck die Mittel?
  • Warum haben Angeklagte das Recht auf einen Verteidiger?

Der Dialog zwischen Lehrkraft und Projektpartnern stellt erfolgversprechenden Unterricht sicher.

Spezielles Unterrichtsmaterial ist nicht vorgesehen. Die Unterrichtsinhalte werden im Vorfeld abgestimmt. Das „Material“ kann daher z.B. auch ein Medienartikel / eine Schlagzeile sein.