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Thema : Inklusive Schule

Schulpsychologischer Dienst

Der schulpsychologische Dienst unterstützt alle an Schule Beteiligten bei schulbezogenen Problemen.

Letzte Aktualisierung: 01.07.2022

In Schleswig-Holstein gibt es in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt eine schulpsychologische Beratungsstelle.

Der Kreis oder die kreisfreie Stadt ist der Träger des schulpsychologischen Dienstes. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind Beschäftigte des Landes. Im Bildungsministerium liegt die Dienst- und die Fachaufsicht.

Aufgaben

Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterliegen als Berufspsychologen der Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch und sind ausschließlich beratend tätig. Alle potenziellen Klientinnen und Klienten wenden sich direkt an die zuständige schulpsychologische Beratungsstelle.

Die Inanspruchnahme des schulpsychologischen Dienstes erfolgt auf freiwilliger Basis und setzt das Einverständnis der Beteiligten voraus. Die Angebote sind unentgeltlich. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind zur Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet und kooperieren bei Bedarf und unter Beachtung der Schweigepflicht sowie der datenschutzrechtlichen Vorgaben mit anderen Beratungsdiensten.

Da der schulpsychologische Dienst außerhalb der schulischen und schulaufsichtlichen Hierarchie steht, können sich auch die anderen schulischen Unterstützungssysteme wie die Schulsozialarbeit oder die Schulische Erziehungshilfe an die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen wenden.

Konzept

Der schulpsychologische Dienst arbeitet auf der Grundlage eines landesweiten Konzeptes, welches die verbindliche Arbeitsgrundlage darstellt. Folgende Tätigkeitsfelder gehören zum Aufgabenspektrum des schulpsychologischen Dienstes:

  • Schulpsychologische Beratung
    Eine schulpsychologische Beratung kann von allen an Schule Beteiligten (insbesondere Schulleitungen, Lehrkräfte, Mitarbeiter der Schulsozialarbeit, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern) bei schulbezogenen Problemen in Anspruch genommen werden. Diese Beratung wird abgestimmt auf die unterschiedlichen Anlässe, Ziele und auf die beteiligten Personen, unter anderem Einzelpersonen, (multiprofessionelle) Teams, Elternpaare sowie Eltern-Kind-Konstellationen.
  • Supervision und Coaching
    Als berufsbegleitende Reflexion stehen zur Unterstützung und professionellen Weiterentwicklung der in Schule Tätigen Supervision und Coaching zur Verfügung. Es gibt sowohl Einzel- als auch Gruppenangebote, auch hier wird das Setting jeweils flexibel und themenbezogen gestaltet.
  • Unterstützung in der Nachsorge von schulischen Krisenfällen
    In schulischen Krisenfällen unterstützen die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen die Schulleitung oder das schulische Krisenteam im Krisenmanagement (Nachsorge) und die in Schule Tätigen sowie die Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung und Stabilisierung. Die Unterstützungsangebote sind im „Notfallwegweiser für die Schule bei Krisen- und Unglücksfällen“ verankert. Damit ergänzt der schulpsychologische Dienst die anderen helfenden Institutionen, insbesondere die Notfallseelsorge, die in der Akutphase eingeschaltet wird.
  • Unterstützung von Schulen in der Schulentwicklung und Lehrkräftefortbildung
    Zusätzlich zu den Angeboten des IQSH unterstützt der schulpsychologische Dienst Schulen auch in ihrer Schulentwicklung, entweder das gesamte Kollegium (z. B. im Rahmen eines Schulentwicklungstages) oder Teile davon (z. B. die erweiterte Schulleitung). Dabei verbinden die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen ihre Kenntnis der regionalen Besonderheiten mit ihrer psychologischen Fachlichkeit. Auf Nachfrage werden (schul-)psychologische Themen auch als schulübergreifende Fortbildungen für Lehrkräfte durchgeführt.
  • Netzwerkarbeit
    Der schulpsychologische Dienst kooperiert unter Berücksichtigung der Schweigepflicht innerhalb seines jeweiligen Zuständigkeitsbereiches mit den fachlich relevanten Netzwerkpartnern.

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