Voraussetzungen
Für die Erlangung der Unterrichtsgenehmigung in der Sek I gelten folgende Voraussetzungen:
- Teilnahme an der Weiterbildung (Grund- und Aufbaukurs sowie Pflichtkurs I und II)
- eine Lehrprobenstunde mit anschließendem Beratungsgespräch
- mindestens eine Hospitation bei einer anderen Lehrprobe
- 20 Stunden Fortbildung
Für die Erlangung der Unterrichtsgenehmigung in der Sek II gelten folgende Vorausstetzungen:
- Teilnahme an der Weiterbildung (Grund- und Aufbaukurs sowie Pflichtkurs I und II)
- eine Lehrprobenstunde mit anschließendem Beratungsgespräch
- mindestens eine Hospitation bei einer anderen Lehrprobe
- Vorstellung einer Produktion
- schriftliche Dokumentation der Produktion
- ein Abschlussgespräch
- 20 Stunden Fortbildung
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